Umweltpolitik

Die Umweltpolitik umfasst die umweltbezogenen Gesamtziele sowie die Handlungsgrundsätze und Leitlinien einer Organisation. Sie muss Verpflichtungen zur Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und Verhütung von Umweltbelastungen enthalten. 

Weiterhin ist durch die oberste Leitung sicherzustellen, dass die Umweltpolitik

  1. in Bezug auf Art, Umfang und Umweltauswirkungen der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen angemessen ist,
  2. den Rahmen für die Festlegung und Bewertung der umweltbezogenen Zielsetzungen bildet,
  3. dokumentiert, implementiert, aufrechterhalten sowie allen Mitarbeitern bekannt gemacht wird und
  4. der Öffentlichkeit zugänglich ist.


Die Umweltpolitik stellt ein Instrument dar, mit dem sowohl nach innen eine einheitliche Orientierung über den vom Management gewünschten Umgang mit der natürlichen Umwelt als auch nach außen das Selbstverständnis der Organisation präzisiert werden kann. Sie wird auf höchster Managementebene in schriftlicher Form festgelegt, mit der Umwelterklärung veröffentlicht und in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

So gehen Sie vor
Stolpersteine
Benchmarks
Checklisten
Aktualisiert von: N.N.