Drittstaatsangehörige
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Staates, der nicht zur Europäischen Union gehört (Drittstaatsangehöriger), und wollen in Deutschland arbeiten:
- Sie benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde. Der Aufenthaltstitel wird ausgestellt als „Aufenthaltserlaubnis“ oder „Blaue-Karte-EU“.
Diese Arten von Aufenthaltstiteln werden befristet ausgestellt und können selbstverständlich verlängert werden.
Ihnen kann nach einem Mindestaufenthalt in Deutschland auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel als „Niederlassungserlaubnis“ oder „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erteilt werden.
Sie haben die Möglichkeit, als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Forscher einen Aufenthaltstitel zu erhalten. mehr »











