Bremen braucht alle Köpfe / Achtung! TESTSEITE!

Berufliche Perspektiven für internationale Absolventinnen und Absolventen der bremischen Hochschulen


Drittstaatsangehörige

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Staates, der nicht zur Europäischen Union gehört (Drittstaatsangehöriger), und wollen in Deutschland arbeiten:

  • Sie benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde. Der Aufenthaltstitel wird ausgestellt als „Aufenthaltserlaubnis“ oder „Blaue-Karte-EU“.

Diese Arten von Aufenthaltstiteln werden befristet ausgestellt und können selbstverständlich verlängert werden.

Ihnen kann nach einem Mindestaufenthalt in Deutschland auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel als „Niederlassungserlaubnis“ oder „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erteilt werden.

Sie haben die Möglichkeit, als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Forscher einen Aufenthaltstitel zu erhalten. mehr »

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und wollen in Deutschland arbeiten:  

  • Sie benötigen keine Erlaubnis der Ausländerbehörde.

  • Nur für bulgarische und rumänische Staatsangehörige gilt noch bis zum 31. Dezember 2013 die Einschränkung, dass sie eine Arbeitsgenehmigung-EU der Arbeitsagentur benötigen.