FAQ

FAQ

  • Wann muss man in Bremen Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

    Wenn Sie in Bremen eine Nebenwohnung beziehen, besteht generell die Pflicht zur Zweitwohnsitzsteuer.

  • Was bedeutet "alleinige Wohnung", "Hauptwohnung", "Nebenwohnung"?

    Wenn Sie nur eine Wohnung in Deutschland beziehen, ist diese Wohnung die "alleinige Wohnung". Es ist dabei unerheblich, ob Sie in dieser Wohnung allein wohnen oder mit weiteren Personen zusammenwohnen. 

    Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.

  • Innerhalb welchen Zeitraumes muss ich mich anmelden/ummelden?

    Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der (neuen) Wohnung unter Vorlage einer Bescheinigung des Wohnungsgebers über den tatsächlichen Einzug erfolgen.

    Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden.

    Die Anmeldung kann per Post erfolgen. Dann ist eine Kopie des Ausweises erforderlich. Diese Anmeldungen bearbeitet nicht das bsu, sondern die Unterlagen werden per Botenpost an ein BürgerServiceCenter (BSC) weitergeleitet.

    Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.

  • Muss ich mich bei einem Wegzug abmelden?

    Grundsätzlich nicht, da bei einem Umzug innerhalb Deutschlands durch die Anmeldung in der neuen Gemeinde der Umzug uns mitgeteilt wird.

    Die Abmeldung muss allerdings erfolgen,

    • bei einem Umzug ins Ausland

    oder

    • eine Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgegeben wird, ohne dass zugleich eine neue Wohnung zu bezogen wird.

    Die Abmeldung kann frühestens zwei Wochen vor dem Wegzug durchgeführt werden.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Personalausweises?

    • Identitätsnachweis z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • 1 biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
    • bei Kindern unter 16 Jahren besondere Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten, aus der hervor gehen muss, ob Fingerabdrücke des Kindes gespeichert werden sollen und ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf.
    • bei Namensänderungen, z.B. aufgrund einer Eheschließung: evtl. Auszug aus dem Familienbuch
  • Welche Gebühren fallen dabei an? (Personalausweis)

    • Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: 22,80 EUR
    • Antragsteller/-innen über 24 Jahre: 28,80 EUR
  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Reisepasses?

    • Identitätsnachweis z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • 1 biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel
    • bei Kindern unter 18 Jahren das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass"  sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
  • Welche Gebühren fallen dabei an? (Reisepass)

    • Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: 37,50 EUR (Expressgebühr zusätzl. 32,00 EUR)
    • Antragsteller/-innen über 24 Jahren: 60,00 EUR (Expressgebühr zusätzl. 32,00 EUR)
  • Wann erhalte ich den beantragten Reisepass?

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden, der grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen lieferbar ist.

    Die Gebühren betragen:

    • Antragsteller/-innen über 24 Jahre: 91,00 EUR
    • Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: 69,50 EUR
  • Kann die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises/Reisepasses verlängert werden?

    Leider nein, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.

  • Was muss ich bei einer Beglaubigung beachten?

    Es können im bsu beglaubigt werden:

    • Abschriften oder Kopien von Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die von einer Behörde benötigt werden (z.B. Diplomurkunden, Schulzeugnisse, Einbürgerungsurkunden, usw.),
    • private Schriftstücke (z.B. Arbeitszeugnisse)

    Mitzubringen sind das Original des Schriftstücks und eine gut lesbare Abschrift oder Fotokopie.

    Bei fremdsprachlichen Schriftstücken wird das Original im bsu kopiert!

    Hinweis:

    • Gelegentlich müssen die Abschlussurkunden eines Studiums von der ausstellenden Hochschule beglaubigt werden.
    • Im bsu können Dokumente lediglich im Format DIN A4 und kleiner beglaubigt werden.
    • Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) werden nur im Standesamt durchgeführt.

    Für die Beglaubigungen fallen folgende Gebühren an:

    • Beglaubigung zu Studien- od. Ausbildungszwecken (1. Seite)    : 2,10 EUR
    • Beglaubigung zu Studien- od. Ausbildungszwecken (jede weitere Seite)    : 0,35 EUR
    • Beglaubigung (Seiten 1-5)    : 2,10 EUR
    • Beglaubigung (ab Seite 6)    : 0,42 EUR
    • Kopie    : 0,75 EUR
  • Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

    Wir nehmen Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen, wenn Sie für eine Wohnung in Bremen gemeldet sind.

    Bei der Belegart O (Verwendungszweck zur Vorlage bei einer Behörde) benötigen wir die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck oder Aktenzeichen

    Für die Beantragung benötigen Sie natürlich einen Identitätsnachweis. Sie kann nur persönlich erfolgen!

    Die Gebühr beträgt zurzeit 13,00 EUR.

  • Kann ich im bsu auch mein Kraftfahrzeug ummelden?

    Die Dienstleistungen rund um Kraftfahrzeugen und Führerscheine können wir leider noch nicht anbieten.

Aktualisiert von: bsu