Informationen für Arbeitgeber

Um dem Anspruch der Studierenden auf "Praxiserfahrungen" während eines Studiums nachzukommen, sind in fast allen Studiengängen Praktika vorgesehen. Dies ist wichtig, um bereits praktische Erfahrungen auf dem angestrebten akademischen Berufsfeld gemacht zu haben und nicht mit rein theoretischer Ausbildung ins Berufsleben zu starten. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind in fast allen Studiengängen Praktika sogar verpflichtende Bestandteile der Studienordnungen.

Unter dem Begriff "Praktikum" wird allgemein eine vorübergehende oder befristete praktische Tätigkeit verstanden, welche Studierende in Betrieben durchführen, um erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln.

Das Informationshandbuch Praktikum: Wegweiser für Unternehmen[PDF] (2.6 MB) bietet Unternehmen wichtige Informationen rund um das Praktikum. Es gibt Auskunft zu formell rechtlichen Fragen hinsichtlich

  • Vertragsgestaltung,
  • Versicherungsschutz, 
  • Bezahlungsmodalitäten sowie
  •  Qualitätsstandards der Praktikumsinhalte.

Aber auch auf Fragen, wie finde ich einen geeigneten Praktikanten, was kann und darf ich von Praktikanten erwarten und welche Verfahren sichern eine größtmögliche beiderseitige Zufriedenheit, werden Antworten gegeben.

Außerdem haben wir noch weitere hilfreiche Dokumentefür Sie:

  • Den Fragebogen für interessierte Anbieter von Praktika
  • Ihre AnsprechpartnerInnen an der Universität Bremen: Praxisbüro & Studienzentren und Studienfachberater
Logo der Bundesagentur für Arbeit