Für Abwasser, das in seiner Zusammensetzung und Menge nicht dem häuslichen Abwasser entspricht, gibt es besondere gesetzliche Verpflichtungen.
Für die Einleitung dieser Abwässer in das öffentliche Kanalnetz bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die vor Beginn der Einleitung erteilt werden muß.
Wenn Sie als Nutzer der Universität Bremen oder auch einer anderen Institution, die sich der Gebäude der Universität Bremen bedient, solches Abwasser einleiten möchten, so wenden Sie sich bitte vor Beginn der Einleitung an das Dezernat 4. Hier werden Sie beraten und es werden Ihnen, soweit möglich, die bürokratischen Formalitäten abgenommen.

Zuständig für die Koordination der Einleitung nichthäuslicher Abwässer:
Burkhard Kaufhold
Betriebshof Raum 2060
Tel.: +49-421-218-60605
bkauf@uni-bremen.de
Gesetzliche Verpflichtungen der Fachbereiche und Institute im Zusammenhang mit der Einleitung von nichthäuslichem Abwasser:
Bundesebene:
Landesebene:
Die Grenzwertverordnung (GrenzwVO) ist seit dem 28.05.2002 im EOG integriert.