Post-DoktorandInnen werden darin unterstützt, früh in ihrer Karriere eigenständig Forschungsprojekte einzuwerben, zu leiten und zu verantworten. Im Zeitraum der Förderung werden insbesondere hochrangige Publikationen und die Ausarbeitung eines Drittmittelantrages zur Finanzierung auch der eigenen Stelle (etwa „Eigene Stelle DFG“ oder Emmy-Noether-Nachwuchsgruppe) unterstützt, auch durch intensives Antrags-Coaching. Die Entwicklung weiterer individueller Kompetenzen erfolgt durch ein maßgeschneidertes Angebot der Personalentwicklung.
WER KANN SICH BEWERBEN? DoktorandInnen der Universität Bremen oder anderer deutscher und ausländischer Hochschulen, deren Promotion innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen sein wird sowie Post-DoktorandInnen bis höchstens ein Jahr nach dem Promotionskolloquium (Referendariatszeiten werden nicht angerechnet).
WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Weit überdurchschnittliche Publikationsleistungen, eine innovative und eigenständige Projektidee für die Post-Doc-Phase und hohes Potenzial zur Erreichung der Förderziele (Zeiten der Kindererziehung werden bei der Bewertung bisheriger Leistungen berücksichtigt). Die Einbindung in einen Forschungszusammenhang der Universität Bremen bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenständigkeit ist durch eine ausführliche Stellungnahme des kooperierenden Hochschullehrers/der Hochschullehrerin an der Universität Bremen zu erläutern. Dieser Forschungszusammenhang ist ebenfalls Gegenstand der Bewertung.
DIE FÖRDERKONDITIONEN Post-DoktorandInnen-Stelle der Entgeltgruppe E 13 TV-L für maximal 24 Monate zuzüglich Sachmittel von bis zu 10.000 € jährlich sowie Angebote der Personalentwicklung und Antrags-Coaching. Die Stelle kann nur zeitnah nach Bewilligung angetreten werden. Wird innerhalb der ersten 12 Monate ein Drittmittelantrag zur Finanzierung auch der eigenen Stelle eingereicht, wird die Brückenstelle für weitere 12 Monate bewilligt. Eine Fortsetzung der Förderung über 24 Monate hinaus kann nur erfolgen, wenn der Drittmittelgeber bescheinigt, dass sich ein verlängerter Bearbeitungszeitraum ergeben hat, den der Antragsteller/die Antragstellerin nicht zu verantworten hat. Auf ganze Stellen der Zentralen Forschungsförderung sollen bei einer Befristung in der Regel 2 LVS übertragen werden.
DAS VERFAHREN Anträge können mit Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der Universität Bremen in der Regel einmal jährlich gestellt werden. Die zuständige BFK empfiehlt nach externer Begutachtung förderwürdige KandidatInnen dem Rektorat zur Förderung. Die verfügbaren Stellen werden je zur Hälfte in den Bereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben. Sie werden jeweils zu mindestens 50 % an Frauen vergeben.
Antragstermin: 01.04.2013 um 23:59 Uhr.
Antragsleitfaden[DOC] (92 KB) Erklärung[PDF] (415 KB)
Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über ihren Antrag auf Basis der folgenden Kriterien.