Fortgeschrittene PostdoktorandInnen sollen mit einem eigenständigen Projekt ihre Forschung in einem hochproduktiven Umfeld betreiben können, sich international in ihrer jeweiligen Scientific Community vernetzen und die Voraussetzungen zur Berufung auf eine Lebenszeitprofessur schaffen. Die Entwicklung weiterer individueller Kompetenzen erfolgt durch ein maßgeschneidertes Angebot der Personalentwicklung.
WER KANN SICH BEWERBEN? Alle promovierten WissenschaftlerInnen, auch aus dem Ausland, deren Promotion mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre zurückliegt (Datum der Promotionsurkunde).
WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Herausragende Promotion, weit überdurchschnittliche Publikationsleistungen, exzellentes eigenes Forschungsvorhaben und hohes Potenzial zur Erreichung der Förderziele (Zeiten der Kindererziehung werden bei der Bewertung bisheriger Leistungen berücksichtigt). Die Einbindung in einen Forschungszusammenhang der Universität Bremen bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenständigkeit ist durch eine ausführliche Stellungnahme des kooperierenden Hochschullehrers/der Hochschullehrerin an der Universität Bremen zu erläutern. Dieser Forschungszusammenhang ist ebenfalls Gegenstand der Bewertung.
DIE FÖRDERKONDITIONEN Post-DoktorandInnen-Stelle bis Entgeltgruppe E 14 TV-L für maximal 48 Monate zuzüglich Sachmittel von bis zu 10.000 € jährlich sowie Angebote der Personalentwicklung und Antrags-Coaching. Bis zu neun Monate insgesamt können zur Forschung im Ausland verbracht werden. Auf ganze Stellen der Zentralen Forschungsförderung sollen bei einer Befristung in der Regel 2 LVS übertragen werden.
DAS VERFAHREN Anträge können mit Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der Universität Bremen in der Regel einmal jährlich gestellt werden. Die zuständige BFK empfiehlt auf Basis externer Gutachten förderwürdige KandidatInnen dem Rektorat zur Förderung. Die verfügbaren Stellen werden sowohl im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften als auch der Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben. Sie werden jeweils zu mindestens 50 % an Frauen vergeben.
Antragstermin: 01.04.2013 um 23:59 Uhr.
Antragsleitfaden[DOC] (89 KB) Erklärung[PDF] (415 KB)
Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über ihren Antrag auf Basis der folgenden Kriterien.