Die Universität Bremen will die Einwerbung von Drittmitteln in spezifischen Programmen fördern. Akzente liegen dabei zunächst auf der Internationalisierung und der Förderung jüngerer WissenschaftlerInnen. Zur verstärkten Einwerbung von AvH-PreisträgerInnen und AvH-StipendiatInnen wird im Erfolgsfall eine Prämie ausgeschüttet.
Zudem werden erfolgreiche DFG-Erstanträge gesondert prämiert. Dieses Verfahren ist nicht wettbewerblich. Die Prämie erhalten auf Antrag alle, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
WER KANN DEN ANTRAG STELLEN? Die Professur, die zentral zur Einwerbung beigetragen hat, in deren Umfeld die gewonnenen WissenschaftlerInnen tätig sein werden und mit der in erster Linie kooperiert wird; bei DFG-Erstanträgen der erfolgreiche Antragsteller/die Antragstellerin.
WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Erkennbarer Beitrag zur Einwerbung in einem der genannten Förderformate; Bewilligung eines bei der DFG als „Erstantrag“ eingereichten Vorhabens.
DIE FÖRDERKONDITIONEN Prämien zur freien Verwendung im Rahmen dienstlicher Aufgaben werden in Höhe von 3.000 € (erfolgreiche DFG-Erstanträge), 5.000 € (AvH-Stipendiaten) und 7.500 € (AvH-Preisträger) ausgeschüttet. Der Antrag kann erst nach Projektbeginn und bis spätestens ein Jahr nach Datum des Bewilligungsbescheides gestellt werden. Prämien sind ab dem Jahr 2011 (Datum des Bewilligungsbescheides) möglich.
DAS VERFAHREN Anträge auf Ausschüttung der Prämie sind jederzeit möglich.