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Wie finde ich heraus, ob die Promotion für mich die richtige Entscheidung ist?
In einem individuellen Gespräch beraten wir Sie gern über verschiedene Aspekte der Promotionszeit. Einen Termin können Sie direkt beim Promotionszentrum vereinbaren.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Promotion erfüllen?
Die konkreten Voraussetzungen legt die jeweilige Promotionsordnung fest. Allgemein lässt sich aber Folgendes feststellen: Sie sollten Ihr Universitätsstudium zügig und mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben und Talent sowie Motivation für die Forschung mitbringen. Ihr Interessenschwerpunkt und Ihre Qualifikation sollten zur Forschungsausrichtung des/der betreuenden Hochschullehrers/-lehrerin oder Promotionsprogramm passen. In Ihrem bisherigen Werdegang sollten Sie Leistungsbereitschaft und wissenschaftliches Interesse gezeigt haben und nach Möglichkeit erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten vorweisen können. Eine Altersgrenze für die Zulassung zur Promotion gibt es nicht.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Wie erhalte ich z.B. ein Stipendium?
Über Fördermöglichkeiten berät Sie gern das Team des Promotionszentrums.
--> Informationen zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Berechtigt ein Bachelorabschluss zur Promotion?
Im Regelfall nicht, da die Promotionsordnungen als Voraussetzung für die Annahme als Doktorand den Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums mit Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen vorsehen.
Muss ich mich als Doktorand/in immatrikulieren?
Das Promotionszentrum empfiehlt die frühzeitige Immatrikulation beim Sekretariat für Studierende.
Ich will promovieren. Muss ich dann auch Studienbeiträge bezahlen?
Nein. - Promovierende, die ausschließlich mit dem Studienziel Promotion eingeschrieben sind, brauchen keine Langzeitstudiengebühren und auch keine Studienbeiträge zu bezahlen, soweit sie nicht noch in einem weiteren Studiengang eingeschrieben sind. Sie zahlen nur den Semesterbeitrag.
Wie viel Zeit habe ich für das Promotionsverfahren?
Nach Annahme als Doktorand / Doktorandin ist für die Erarbeitung der Dissertation ein Zeitfenster von 3-5 Jahren eingeräumt. Unterschiede ergeben sich nach Doktorgrad bzw. Fachbereich. Ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen jedoch die gesetzlichen Vorschriften zur Gesamtaufenthaltsdauer für ein Studium mit anschließender Promotion bzw. für eine Promotion in der Bundesrepublik Deutschland beachten.
Kann das Forschungsthema oder die Betreuung gewechselt werden?
Nach der Promotionsordnung ist es möglich das Forschungsthema zu wechseln. Ob dies sinnvoll ist obliegt Ihrer Entscheidung. Sollte sich dadurch ein neues Forschungsthema oder Betreuungsverhältnis ergeben, muss das Antragsverfahren wiederholt werden. Zur Fairness gehört es, Änderungen des Betreuungsverhältnisses oder des Themas mit dem/der Betreuer/in vorab zu besprechen.
Ist eine Promotion als Externe/Externer möglich?
Personen, die im außeruniversitäteren Berufsleben stehen oder in sonstiger Weise bisher keinen direkten Bezug zur Universität Bremen haben, können zur Promotion angenommen werden. Gerade die externe Promotion mit Fragestellungen aus Wirtschaft und öffentlichem Sektor befruchtet die Forschung und gibt dieser einen weiteren Blickwinkel.
Kann ich als ausländischer Absolvent direkt zum Promotionsverfahren zugelassen werden?
Es wird überprüft, ob die Promotionsvoraussetzungen erfüllt sind (also qualifizierter Abschluss und Note). Eine allgemeingültige Aussage über die Bewertung eines ausländischen Bildungsnachweises kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Bildungsnachweise getroffen werden. Die Zuordnung zum jeweiligen Abschluss des einzelnen Falles hängt u.a. von der regulären Dauer des Studienganges, der Anfertigung einer wissenschaftlichen Studienabschlussarbeit, dem vorherigen Studienabschluss und der Tatsache, ob die betreffende Hochschule anerkannt/akkreditiert ist, ab. Wenden Sie sich hierfür an das International Office. In immer mehr Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen wird das Studienprogramm auch auf Englisch angeboten und für ausländische Promovierende werden häufig Sprachkurse durchgeführt.
Kann ich mit einem Fachhochschulabschluss promovieren?
Ein Fachhochschulabschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion an der Universität Bremen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab im Promotionszentrum beraten zu lassen.
Wie finde ich ein gutes Promotionsthema?
Ihr Promotionsthema sollte in einem Gebiet liegen, das Sie interessiert und für das Sie qualifiziert sind. Besprechen Sie Themenideen mit erfahrenen Wissenschaftler/inne/n, um Machbarkeit und Qualität zu erörtern. Sie sollten sich v.a. mit Ihrem/Ihrer Doktorvater/Doktormutter absprechen, damit eine gute Betreuung sichergestellt werden kann. Auch bei sorgfältiger Vorbereitung ändern und konkretisieren sich Promotionsthemen häufig noch während der Promotion, damit sie an Forschungsumfeld und –interessen angepasst werden können.
Möchten Sie innerhalb einer bereits existierenden Graduiertenschule oder eines Graduiertenkollegs promovieren, muss das Thema zum vorgegebenen wissenschaftlichen Rahmen passen.
Wie finde ich eine/n gute/n Betreuer/in für meine Doktorarbeit?
Die Wahl der Betreuerin oder des Betreuers orientiert sich zunächst am eigenen Interessengebiet, in dem Sie promovieren möchten. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie viel Zeit Ihr/e Betreuer/in für die Zusammenarbeit mit Ihnen haben wird und wie erfahren sie/er in der Betreuung von Promovierenden ist. Es lohnt sich, solche Dinge bereits in einem Vorgespräch zu erörtern und auch mit Promovierenden zu sprechen, die bereits von dieser Person betreut werden.
Generell ist die Qualität der Betreuung schwer vorherzusagen lässt. Das Betreuungsverhältnis ist, wie alle zwischenmenschlichen Beziehungen, stark von der Dynamik und dem Verständnis zwischen den involvierten Personen abhängig. Dabei kommt auch Ihnen eine gewisse Gestaltungsverantwortung zu. Rechte, Ziele, Ansprüche und Verantwortlichkeiten beider Seiten sollten in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt werden.
Was verdiene ich während der Promotion?
Wenn Sie zum Beispiel durch ein DFG-gefördertes Stipendium finanziert werden, bekommen Sie 1000-1365 EUR/Monat, zuzüglich eines Sachkostenzuschusses von ca. 100 EUR/Monat. Gegebenenfalls erhalten Sie auch eine Kinderzulage.
Eine Reihe von Projekten, Graduiertenkollegs und -schulen vergeben auch Mitarbeiterstellen. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Leitung nach den Konditionen. Die Stellen bewegen sich im Rahmen des TV-L E13 (50-100%) und orientieren sich meist an vergleichbaren Stellenangeboten vor Ort bzw. im Fachgebiet. (Informationen zur Förderung auch hier)
Was ist der Unterschied zwischen einer Stelle und einem Stipendium?
Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d.h. weder die Universität noch die Stiftung werden Arbeitgeber. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, im Gegensatz zur Stelle, wo Sie renten-, pflege- und arbeitslosenversichert sind. In der Regel können Sie sich mit einem Stipendium weitestgehend auf Ihre Promotion konzentrieren.