Conditions of Participation

Conditions of participation

Conditions for participation in Continuing Education courses

 

  1. Application Procedures
    Applications for admission to the Akademie für Weiterbildung must be intentional properly completed and signed, and must be submitted by the deadlines specified in the advertisement or regulations of the Continuing Education course. The required records and documents must be included with the application. Application is binding on the participant.

  2. Admission
    Admission shall be granted if an applicant meets the requirements specified for the Continuing Education course.
    If the number of applications exceeds the number of places available in the course, qualified applicants will be admitted in the order in which they applied, unless another procedure is specified in the regulations governing the course offering.
    The University may establish a waiting list and reserves the right to refuse admission to any applicant.

  3. Rights and obligations resulting from admission
    The organiser is required to offer the course in accordance with the appropriate regulations, subject to Paragraph 7. Time, place and personnel are subject to change.
    Admission gives the participant the right to take part in the course. Upon admission, the partic-ipant is automatically enrolled as a postgraduate student of the University of Bremen.
    The participant is obliged to participate in all the activities and coursework in order to ensure her or his educational success. She or he is obliged to pay the course fees on time.

  4. Fees
    Fees must be paid upon admission. Fees are invoiced prior to the start of the course.  The Akademie für Weiterbildung may allow for fees to be paid in instalments. Payment dates for each instalment will be specified in the invoice.
    Fees can paid by bank transfer to the specified university account at the expense and respon-sibility of the payer.
    Fees are not reimbursed in the event of non-participation in courses or parts of courses. The offering of courses depends on the payment of fees.

  5. Withdrawal
    Withdrawal from a course is possible prior to the start of the course. A written request to with-draw must be submitted to the Akademie für Weiterbildung. The deadline for withdrawal will be specified at the time of admission. Requests to withdraw must be received by the   Akade-mie für Weiterbildung by the specified deadline. In the event of withdrawal after the deadline but prior to the start of the course, a withdrawal fee will be charged. The withdrawal fee is 50% of the course fee if the course fee is more that 200 euros. If the course fee is lower than 200 euros, the withdrawal fee is either 100 euros or the entire course fee, whichever is least. The withdrawal fee may be waived in special circumstances. If the vacated place in the course can be filled from a waiting list (see Paragraph 2) the withdrawal fee may be waived.

  6. Discontinuation
    Discontinuation is only possible in continuing education courses whose duration exceeds 12 months. After a 10 month period, at the earliest, notice of discontinuation can be given. Dis-continuation date(s) and notice period(s) will be specified in writing at the time of admission. The notice of discontinuation must be in writing and must be received by the Akademie für Weiterbildung within the period specified. All fees up to the the effective date of discontinua-tion will be charged, as well as 50 % of the remaining fees. The fees, or part of the fees, may be waived in special circumstances.

  7. Cancellation

    Failure to achieve the minimum number of participants
    A continuing education course is not offered if the minimum number of participants is not reached. In this case the participants will be informed no later than 10 days before the start of the course and all fees paid for the course will be refunded. The University assumes no other liability.

    Cancellation for other reasons
    Should it be impossible to successfully complete a continuing education course within a rea-sonable time, all fees paid to date will be refunded. The University assumes no other liability.

  8. Revocation of admission
    The University may revoke the admission of a participant if it later turns out that the admission requirements were not met, or if the admission was brought about by fraud, coercion or brib-ery. The University may revoke admission if the participant is not meeting her or his obliga-tions for participation (See Paragraph 3), has not met them in the past, or interferes with the operation of the University, for example in accordance with § 42 para 4 BremHG (as amended on 22.06.2010 BremGBl. p. 375). In case of revocation of admission by the University the par-ticipant is not entitled to have any fees refunded. Should the University incur any additional costs due to the revocation of admission, they will be borne by the participant.

  9. Diplomas and certificates
    Diplomas, completion certificates or participation certificates, as described in the relevant reg-ulations, will be issued when
    - the prescribed course and examinations are completed,
    - the relevant documents have been submitted,
    -  and fees are paid in full.

    The Akademie für Weiterbildung will issue a certificate in the event that one or more examinations are not completed due to the early cancellation of a course, provided that the other conditions are met. The certificate indicates successful completion of studies and examinations.

  10. Electronic storage of personal data
    The University collects and stores personal information needed in order to carry out the appli-cation process and to offer courses, in accordance with statutory provisions.

Issue: May 21st, 2012 (Translation: January 8th, 2013). The only legally valid version of the conditions of participation is the following German version:

Teilnahmebedingungen der wissenschaftlichen Weiterbildung

  1. Anmeldeverfahren
    Die Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Zulassung bei der Akademie für Weiterbildung erfolgen.
    Die Anmeldung ist für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin verbindlich. Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind unaufgefordert beizufügen.

  2. Zulassung
    Eine Zulassung wird ausgesprochen, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die für das betreffende Weiterbildungsangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
    Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Weiterbildungsangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, außer die Ordnung oder Ankündigung sagen etwas anderes aus.
    Die Universität kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

  3. Rechte und Pflichten aus der Zulassung
    Der Veranstalter ist vorbehaltlich Ziffer 7 verpflichtet, das Weiterbildungsangebot nach Maßgabe der Ordnung bzw. Ankündigung durchzuführen. Zeitliche, örtliche und personelle Änderungen sind vorbehalten.
    Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erhält durch die Zulassung das Recht, an der Weiterbildung teilzunehmen. Er oder sie geht die Verpflichtung ein, durch angemessene Beteiligung auch außerhalb der Präsenzphasen den Bildungserfolg zu unterstützen und das jeweilige Entgelt fristgemäß zu zahlen.
    Mit der Zulassung ist eine Immatrikulation als Weiterbildungsstudierende/r der Universität Bremen verbunden.

  4. Entgelt
    Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts entsteht mit Erhalt der Zulassung. Das Entgelt ist im Voraus aufgrund einer Rechnung zu entrichten. Die Weiterbildungsangebote können Ratenzahlung vorsehen. Die jeweilige Rate ist dann zu den jeweils durch Rechnungslegung festgesetzten Terminen zu zahlen.
    Die Entgeltzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Universität bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung des/der Einzahlenden.
    Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Entgelts. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten.

  5. Rücktritt
    Ein Rücktritt ist nur vor Beginn der ersten Veranstaltung eines Weiterbildungsangebots möglich. Der Rücktritt ist der Akademie für Weiterbildung schriftlich mitzuteilen. Mit der Zulassung wird die Frist für den Rücktritt schriftlich mitgeteilt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akademie für Weiterbildung. Wird der Rücktritt nach Überschreiten der Frist, aber noch vor Beginn des Weiterbildungsangebots erklärt, so wird eine Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale beträgt 50 % des festgesetzten Entgelts, mindestens jedoch 100 Euro.
    Liegt das festgesetzte Entgelt unter 100 Euro, so wird nur das gesamte Entgelt einbehalten.
    Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den/die Rücktretende/n ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird, der/die die Bedingungen nach Nr. 2 erfüllt.

  6. Kündigung
    Eine Kündigung ist nur möglich in Weiterbildungsangeboten, deren Dauer 12 Monate überschreitet. Frühestens nach 10 Monaten Dauer kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Kündigungstermin(e) sowie Kündigungsfrist(en) werden mit der Zulassung schriftlich bekannt gegeben. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss der Akademie für Weiterbildung innerhalb der genannten Frist zugegangen sein.
    Die Kündigung bewirkt keine Neuberechnung des Entgelts bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Darüber hinaus wird eine Kostenpauschale von 50 % des verbleibenden Entgelts fällig. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. 

  7. Ausfall

    Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    Ein Weiterbildungsangebot wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindestteilnehmer-zahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber werden die Teilnehmer oder die Teilnehmerinnen spätestens 10 Tage vor Beginn informiert. Fällt das Angebot aus, so werden bereits für diese Veranstaltung gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

    Leistungsverzug
    Kann ein wissenschaftliches Weiterbildungsangebot aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht in einem zumutbaren Zeitraum erfolgreich beendet werden, so wird das gesamte bisher gezahlte Entgelt erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

  8. Rücknahme und Widerruf der Zulassung
    Die Universität kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Die Universität kann die Zulassung widerrufen, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seine oder ihre Teilnehmerpflichten (vgl. auch Nr. 3) nicht erfüllt, in der Vergangenheit nicht erfüllt hat oder den Hochschulbetrieb stört, z. B. entsprechend § 42 Abs. 4 BremHG (in der Fassung vom 22.06.2010 BremGBl. S. 375) auffällt. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch die Universität entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte. Entstehen der Universität durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin zu tragen.

  9. Abschlusszertifikate
    Die in der jeweiligen Ordnung oder Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn
    - die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden,
    - die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden
    - und das Entgelt vollständig entrichtet wurde.

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag bei der Akademie für Weiterbildung eine Bescheinigung ausgestellt, sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bescheinigung enthält die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

  10. Elektronische Speicherung von persönlichen Daten
    Die Universität speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie im Anmeldeverfahren und zur Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.