Das International Office kann in geringem Maße Aktivitäten unterstützen, die der Anbahnung und Vertiefung von Kooperationsbeziehungen dienen. Anträge können viermal jährlich gestellt werden. Antragsberechtigt sind Angehörige der Universität und angegliederter Einrichtungen.
Jährlich gibt es vier Antragsfristen zum 15.03., 15.06, 15.09. und 15.12.
Die Anträge sind nur in elektronischer Form, gemäß Merkblatt, einzureichen!
Merkblatt[PDF] (76 KB) und Antragsformular[DOC] (36 KB)