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In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb einer Woche nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder in einem Bremer Bürgeramt anmelden.
Das Welcome Centre ist Ihnen beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich.
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis und Ihre Bremer Adresse. Bitte heben Sie die Meldebescheinigung gut auf, sie benötigen Sie zum Beispiel für eine Bibliothekskarte.
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland umziehen, müssen Sie dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung). Bevor Sie Bremen und Deutschland endgültig verlassen, sollten Sie sich dort abmelden.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums müssen Sie bei der Ausländerbehörde (im Bürgeramt Bremen) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir empfehlen, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen. Dies gilt insbesondere für den elektronischen Aufenthaltstitel, der seit dem 01.10.2011 ausgestellt wird. Das Welcome Centre ist bei der Antragsstellung gerne behilflich.
In der Regel müssen Sie der Ausländerbehörde folgende Dokumente vorlegen:
Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Checkliste Aufenthaltserlaubnis[PDF] (57 KB)
Checkliste Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis[PDF] (58 KB)
Auf dem Campus (Zentralbereich) bremen_service universität
Tel: 0421/218-61026 E-mail: bsu@uni-bremen.de
Öffnungszeiten:
Di 9-13 Uhr
Mi 10-13 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-13 Uhr
rechtliche Rahmenbedingungen zu Einreise und Aufenthalt[PDF] (149 KB)
rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit[PDF] (115 KB)