Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forscher und begleitende Familienmitglieder. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Die Versicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: zum einen die gesetzlichen Krankenkassen und zum anderen die privaten Krankenversicherungen

  • Wenn Sie mit einem Stipendium oder selbst finanziert nach Deutschland kommen, können Sie nur eine private Krankenversicherung abschließen.
  • Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht. 

 

Gesetzliche Krankenkassen 

Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser beträgt 15,5 % (Stand 01.01.2011). Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Arbeitsnehmers abgezogen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber vom Gesamtbeitrag in Höhe von 15,5 % einen Anteil von 7,3 %. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 %. Im Rahmen von Familienversicherungen können Sie Ihre Kinder und Ehepartner in Deutschland kostenlos mitversichern.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es bei Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Hier können Sie online nach einer gesetzlichen Krankenversicherung suchen.

 

Private Krankenversicherung 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen, sondern richten sich nach verschiedenen Kriterien, die das Risikoprofil abbilden wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand und dem von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Je umfangreicher die gewünschten Leistungen, desto höher ist der Beitrag. Privatpatienten werden persönliche Rechnungen ausgestellt; Sie müssen diese selbst begleichen und bekommen das Geld später von der Versicherung erstattet. Jedes Familienmitglied benötigt seine eigene Versicherung.

 

Die folgenden Ausnahmen bestehen von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht:

  • Sonderfall EU-Bürger/in
  • Ihr Aufenthalt in Deutschland ist kürzer als drei Monate und Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland deckt Kosten in Höhe von mindestens 30.000 Euro.
  • Sie sind Bürger/in eines Landes, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (weitere Details erhalten Sie im Welcome Centre)