Die Universität Bremen hat in Ihrer Erklärung zur Erasmus-Hochschulpolitik beschrieben, welche Strategie, Ziele, und Maßnahmen Sie für das Erasmus-Programm festgelegt hat. Die Erklärung (EPS) finden Sie hier.
Mit der Verleihung der erweiterten bis 2013 gültigen ERASMUS UNIVERSITÄTSCHARTA ist die Universität Bremen berechtigt ERASMUS Maßnahmen durchzuführen.
Auch nichtwissenschaftliches Personal hat die Möglichkeit, einen berufsbezogenen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.
Die ERASMUS-Personalmobilität fördert die Mobilität von allen Universitätsangehörigen. In Abgrenzung zur Dozentenmobilität liegt der Schwerpunkt dieser Mobilitätsform aber nicht auf der Lehre und dem wissenschaftlichen Austausch sondern auf der die Weiterbildung durch Austausch von guter Praxis an einem Arbeitsplatz in der Gasthochschule. Wenn möglich, sollte der Austausch reziprok sein.
Eine Liste der bilateralen Verträge zwischen den Studiengängen der Heimathochschule und der Partnerhochschule finden Sie hier[XLS] (200 KB).
Viele Gasthochschulen bieten für Mitarbeiter/innen ihrer Partnerhochschulen themenspezifische 'Erasmus Staff Weeks' an. Die Teilnahme an einer solchen Staff Week ist im Rahmen der Personalmobilität möglich. In Kürze finden Sie hier eine Übersicht über die von unseren Partnerhochschulen angekündigten Staff Weeks.
Partnerhochschule | Datum des Staff Weeks | Thema der Veranstaltung | Unterlagen/ |
|---|---|---|---|
Riga Technical University | 27.-31.05.13 | Plenary sessions, workshops, presentations and social events | Programm[PDF] (131 KB) |
Universitat Politecnica de Valencia (UPV) | 13.-17.05.13 Anmeldung: bis zum 09. April 2013 | Austausch der Erfahrungen, Workshops, Besuche in den FBs/ nichtwissenschaftliches Personal | Anmeldung per E-Mail: eegecs@upvnet.upv.es Vorläufiges Programm und Infos[PDF] (22 KB) |
Universidad de Málaga | 06.-10.05.13, Anmeldung: bis zum 05.04.13 | Hochschullehrer und nichtwissenschaftliches Personal; | Anmeldeformular und das Programm[PDF] (1.8 MB) |
Die Anträge sollten bis 31.10. jeden Jahres, über den Vorgesetzten bzw. den Erasmus-Beauftragten der Fachbereiche im International Office eingereicht werden. Anträge, die nach dem 31.10. eigehen, werden bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.