FAQ

Frequently Asked Questions

Die FAQ beziehen sich auf das Zentrale Prüfungsamt. Die Dezentralen Prüfungsämter können eine andere bzw. abweichende Vorgehensweise haben.

Diese Liste wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Allgemeine Informationen

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Antwort auf/zuklappen Adressänderung

Die Änderung der Adresse bitte immer schriftlich im Sekretariat für Studierende (SfS) sowie auch im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) bekannt geben.

Antwort auf/zuklappen Öffnungszeiten

Persönliche Sprechzeit der Sachbearbeiter/innen

Dienstag von 09:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeit

Montag und Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr

Servicestelle

Antwort auf/zuklappen Wer ist für mich zuständig?

Das ZPA ist in drei Teams aufgeteilt (A = gelb, B = blau, C = grün)

Sie finden Ihren zuständigen Ansprechpartner/in unter dem jeweiligen Studiengang

Antwort auf/zuklappen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht möglich. Im Rahmen von Bologna muss jede Universität die ausstehende Anzahl an Prüfungsversuchen mit der eigenen Prüfungsordnung abgleichen. Über die Unbedenklichkeit kann also nur die Folge-Universität entscheiden, je nach dortiger Prüfungsordnung. Zu diesem Zweck wird eine aktuelle Notenbescheinigung eingereicht, der alle Versuche zu entnehmen sind, ebenso das Bestehen bzw. endgültige Nicht-Bestehen.

Antwort auf/zuklappen Was ist bei der Eingabe der Matrikelnummer zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Eingabe Ihrer Matrikelnummer (z.B. zur Anmeldung zur Klausur unter Dienste) die letzte Ziffer weglassen. Die letzte Ziffer ist lediglich eine Prüfziffer, die besagt, dass die sechs Ziffern Ihrer Matrikelnummer schlüssig sind.

Antwort auf/zuklappen Wozu benötige ich die Uni-Email-Adresse?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Emailverkehr zwischen Ihnen und dem Prüfungsamt über die von der Universität vergebene Email-Adresse abgewickelt wird.

Sie sind verpflichtet, den Posteingang dieser Email-Adresse regelmäßig zu kontrollieren! Eine Änderung der Email-Adresse in Ihren Studentendaten ist nicht mehr möglich.

Antwort auf/zuklappen Auskünfte an Dritte

Generell werden aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte an Dritte erteilt. Möchten Sie, dass Auskünfte an Dritte weitergegeben werden, dann benötigen wir in diesem Fall eine Vollmacht von Ihnen.

Antwort auf/zuklappen BAföG

Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem 4 Fachsemester 90 CP dem BAföG-Amt nachweisen müssen. Hierfür benötigen Sie den Ausdruck der erbrachten Prüfungsleistungen und dem rosa BAföG Zettel (nach §48)

Prüfungen

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Antwort auf/zuklappen Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Es gilt generell die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Prüfungsordnung/ Fachspezifische Anlage des Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, kommt es auf die jeweilige Übergangsregelung an, nach welcher Prüfungsordnung sie studieren.

Bitte beachten Sie auch, dass es für die BA/MA Studiengänge einen Allgemeinen Teil der BA/MA Studiengänge gibt. Einige Studiengänge richten sich noch an den alten AT (2005). Die Studiengänge, die im WiSe 2012/2013 angefangen haben, sind alle auf den neuen AT (2010) umgestellt worden.

Antwort auf/zuklappen Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung anmelden?

Sie melden sich über PABO (www.uni-bremen.de/pabo) unter An/und Abmeldung für die jeweiligen Modulprüfungen an. Für die Anmeldung benötigen Sie ein Kennwort, welches wir Ihnen zugeschickt haben und Transaktionsnummern, die ersten 30 haben sie sich im ZPA abgeholt.

Antwort auf/zuklappen Kann ich mich jederzeit anmelden?

Nein, für die BA und MA Studiengänge gilt für das WiSe bis zum 10.01 und für das SoSe bis zum 30.06.

Antwort auf/zuklappen Wie kann ich mich abmelden?

Sie können sich während der An- und Abmeldephase ohne Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldephase für Module des Wintersemesters beginnt am 1. November und endet am 31. Januar. Die Abmeldephase für Module des Sommersemesters beginnt am 1. Mai und endet am 30. Juni. Nach der Abmeldephase müssen Sie einen formlosen begründeten Antrag auf Abmeldung stellen und diesen im ZPA einreichen. Triftige Gründe (wie z. B Krankheit) müssen immer nachgewiesen werden.

Antwort auf/zuklappen Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie sich über PABO zu den angegeben An- und Abmeldephasen online nicht anmelden können, kann es an folgenden Punkten liegen:

  • Zulassungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt
  • Ergebnisse fehlen
  • Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert
  • Sie haben das Modul schon bestanden
  • die Prüfung wird nicht in dem jeweiligen Semester angeboten

Sollte es nicht an diesen Punkten liegen, dann wenden Sie sich bitte während der Anmeldephase an pabo@uni-bremen.de

 

Antwort auf/zuklappen Ich habe mein Passwort und meine TAN-Liste verloren. Was kann ich tun?

Bitte kommen Sie zu den Öffnungszeiten der Servicestelle. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Studentenausweis mit. Die Mitarbeiter/innen sperren Ihr Passwort und die TANS. Außerdem werden Ihnen neue Login Daten ausgehändigt.

Antwort auf/zuklappen Kann ich meine PIN und TAN bei einem Wechsel von einem abgeschlossenen Bachelorstudium in einen Masterstudiengang innerhalb der Universität Bremen weiterhin verwenden oder benötige ich die neue?

Wenn Sie bereits ein Bachelorstudium an der Universität Bremen abgeschlossen haben und nun mit einem Masterstudium an der Universität Bremen beginnen, dann können Sie die  vom zuständigen Prüfungsamt erhaltene PIN und TANs aus dem Bachelorstudium auch für die Anmeldungen zu Prüfungen im Masterstudium weiter verwenden.

Sollten Sie bereits eine erneute Mitteilung über die PIN erhalten haben, so können Sie diese ignorieren, sofern sich hier nichts geändert hat. Auch eine Abholung von TANs ist nicht erforderlich, sofern Sie noch gültige besitzen.

Antwort auf/zuklappen Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung an?

Hier gibt es Unterschiede.

BA/MA Studierende, die nach dem Allgemeinen Teil der BA/MA Prüfungsordnungen von 2005 studieren, werden automatisch von Amtswegen zur Wiederholungsprüfung angemeldet.

Wenn Sie nach dem AT 2010 studieren, müssen Sie sich selber zur Wiederholung der Modulprüfung über PABO anmelden. Dafür haben Sie die 3 folgenden Semester nach erstmaligen Nicht-Bestehen Zeit.

Antwort auf/zuklappen Wie kann ich im Falle einer Krankheit von einer Prüfung zurücktreten?

Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an Prüfungen teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich und schriftlich spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung dem zuständigen Bachelor-/Masterprüfungsausschuss anzeigen. Der formloser schriftlicher Antrag in DIN A4, mit Angabe von:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Anschrift
  • Telefon
  • Studienbeginn
  • Studienform (z.B. Bachelor Vollfach)
  • Studienfach
  • Modulbeauftragte/r
  • Prüfungsdatum
  • Modultitel (laut Prüfungsordnung)
  • Unterschrift und Datum!
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original.

Um die Anerkennung zu vereinfachen bieten die Prüfungsämter für die meisten Studiengänge einen entsprechenden Antrag an. Er befindet sich auf der Seite Ihres Studienganges rechts unter Formulare.

Seitens des zuständigen Prüfungsamtes werden Sie über Dienste (Ihre Studentendaten) auf der Seite Ihres Studienganges  über die Anerkennung der Krankmeldung informiert, eine schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der Krankmeldung wird nicht mehr versandt.

 

Antwort auf/zuklappen Ich habe meine Noten bereits auf einem Aushang am Institut gesehen, aber noch nicht in den Studentendaten auf PABO - warum?

Die Noten werden nach der Korrektur von den Modulverantwortlichen / oder den dazugehörigen Sekretariat in die Datenbank eingegeben. Die Freigabe der Noten für das WWW liegt jedoch nicht in den Händen des Prüfungsamts, d.h. die Modulverantwortlichen müssen dem ZPA die Ergebnislisten unterschriebenen zuschicken. Erst wenn diese beim ZPA vorliegen, werden diese in den Studentendaten sichtbar und sind somit dem Studierenden bekanntgegeben.

Antwort auf/zuklappen Ergebnis nicht / verkehrt auf PABO eingetragen

Bitte beachten Sie, dass es Fristen für die Ergebnismitteilungen an das ZPA gibt. Es kann somit sein, dass die Ergebnisse noch nicht an das ZPA weiter geleitet wurden. Falls die Frist vorbei ist, können Sie sich an den Modulverantworlichen wenden. Wurde dem Prüfungsamt das Ergebnis verkehrt übermittelt, benötigen wir eine schriftliche Notenmeldung/-änderung des Modulverantwortlichen.

Antwort auf/zuklappen Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

Hier gibt es Unterschiede.

BA/MA Studierende, die nach dem Allgemeinen Teil der BA/MA Prüfungsordnungen von 2005 studieren, haben in der Regel insgesamt 3 Versuche.

Wenn Sie nach dem AT 2010 studieren, dann müssen Sie beim Nichtbestehen innerhalb von 3 Folgesemestern das Modul abschließen.

Antwort auf/zuklappen Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen?

Den Antrag auf Anerkennung finden Sie auf Ihrer PABO-Seite unter Studien-Infos/ Formulare. Bitte füllen Sie das Formular aus und reichen es zusammen mit Originalen + Kopien Ihrer Nachweise im ZPA ein. Sobald die Anerkennung erfolgt ist, können Sie die Eingabe in Ihren Studentendaten sehen. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.

Antwort auf/zuklappen Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

Nein, das Ablegen einer Prüfungsleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Prüfungsleistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht!

Antwort auf/zuklappen Kann ich schlechte GS Scheine / SQ Scheine durch neue Scheine austauschen lassen?

Nein, dieses geht nicht. Bestandene Prüfungsleistungen können nicht ausgetauscht werden. Bitte achten Sie daher darauf, welche Scheine für Ihr Studium relevant sein sollen. Wir empfehlen die Scheine erst einmal zu sammeln und im 5. / 6. Semerster erst einzureichen. Einmal eingetragene Scheine gelten und sie können nicht willkürlich getauscht werden.

Abschlussarbeit

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Antwort auf/zuklappen Was muss ich beachten, wenn ich mich zur Abschlussarbeit anmelden möchte?
  • Voraussetzungen gemäß der gültigen Prüfungsordnung müssen dem ZPA vorliegen
  • Prüfer/in / Gutachter/in müssen prüfungsberechtigt sein
  • Absprache des Themas mit Prüfer/in / Gutachter/in
  • eventuelle Fristen beachten
  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vollständig ausfüllen
Antwort auf/zuklappen Wie melde ich mich zur Abschlussarbeit an?

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vollständig ausfüllen und im ZPA einreichen. Das Formular finden sie unter ihren jeweiligen Studiengang.

Antwort auf/zuklappen Kann jeder Dozent die Abschlussarbeit bewerten?

Nein, ein/e Dozent/in müssen prüfungsberechtigt sein. Prüfungsberechtigt sind diejenigen, die von den jeweiligen Studiengängen uns als prüfungsberechtigt gemeldet worden sind. Sollte der jeweilige Dozent/in nicht auf der Liste stehen oder von extern kommen, müssen Sie einen formlosen begründeten Antrag stellen und diesen im ZPA einreichen. Ausnahme bei Diplom Psychologie, hier gibt es ein Formular.

Antwort auf/zuklappen Wann beginnt die Bearbeitungsfrist?

Ihr eingereichter Antrag wird geprüft, sobald er genehmigt worden ist, bekommen sie einen Zulassungsbescheid und die Bearbeitungszeit beginnt.

Antwort auf/zuklappen Wie viel Zeit habe ich für die Bearbeitung?

Dieses ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Die jeweils gültige Prüfungsordnung regelt die Bearbeitungszeit.

Antwort auf/zuklappen Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?

Sie müssen beim ZPA ärztliches Attest mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einreichen. Die Bearbeitungszeit wird dann entsprechend verlängert und sie bekommen einen Bescheid von uns mit dem neuen Abgabetermin.

Antwort auf/zuklappen Was passiert, wenn die Frist auf einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag endet?

Ihr Abgabetermin verschiebt sich auf den nächsten Werktag.

Antwort auf/zuklappen Wie viele Exemplare muss ich abgeben?

In der Regel müssen Sie 3 Arbeiten + eine elektronische Version im ZPA einreichen. In einigen Studiengängen müssen Sie keine elektronische Version einreichen (siehe in ihren Zulassungsbescheid)

Bei einer Gruppenarbeit müssen Sie 4 Exemplare einreichen.

Antwort auf/zuklappen Wo muss ich meine Abschlussarbeit einreichen?

Sie müssen Ihre Arbeit fristgerecht im ZPA einreichen. Sie können diese zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Servicestelle persönlich abgeben oder sie legen diese in die Briefkästen Ihres jeweiligen Teams im Eingangsbereich des ZPA.

Antwort auf/zuklappen Was passiert mit der Arbeit, wenn ich Sie im ZPA abgegeben habe?

Nach Überprüfung wird Ihre Arbeit an Ihre Bewerter / Gutachter zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass uns die Adresse bei externen Bewertern / Gutachtern vorliegt.

Antwort auf/zuklappen Wie lange haben die Bewerter/Gutachter Zeit, die Arbeit zu bewerten?

Bachelor

in der Regel 3 Wochen

Master

in der Regel 8 Wochen

Diplom

Magister

Antwort auf/zuklappen Wie erfahre ich, ob ich die Arbeit bestanden habe?

Sobald uns die Bewertungen / Gutachten vorliegen, werden die Noten in Ihren Studentendaten auf PABO veröffentlicht, vorausgesetzt die Prüfungsverwaltung Ihres Studienganges wird auf PABO

Antwort auf/zuklappen Wie oft kann man die Arbeit wiederholen?

In der Regel kann man die Arbeit einmal wiederholen.

Antwort auf/zuklappen Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?

Eine Exmatrikulation ist nach der Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. nach Ablegung der mündlichen Abschlussprüfung möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen erbracht wurden. (Scheinfrei) Dieses ist aber risikoreich, da sie im Falle eines Nichtbestehens der Abschlussarbeit, diese nicht wiederholen können.

Abschlussunterlagen

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Antwort auf/zuklappen Abschlussbestätigung

Sobald uns alle Ergebnisse Ihres Studiums vorliegen, bekommen Sie von uns eine Abschlussbestätigung zugeschickt. Gleichzeitig bekommt das Sekretariat für Studierende eine Mitteilung über Ihren erfolgreichen Abschluss.

Antwort auf/zuklappen Zeugnis und Urkunde

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Zeugnisse und Urkunden einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten sie am Ende Fehler auf den Unterlagen feststellen, so bitten wir um das korrigierte Original zwecks Austausch. Die Abschlussdokumente dürfen nur einmal im Umlauf sein.

Antwort auf/zuklappen Exmatrikulation

Für die Exmatrikulation ist das Sekretariat für Studierende zuständig.