Anträge Bachelor und 1. juristische Prüfung

Inhaltsverzeichnis

Antragsfristen

Die folgenden Fristen sind Ausschlussfristen für alle Bachelorstudiengänge und Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen) sowie für auslaufende Diplomstudiengänge. Die Fristen gelten sowohl für Studienanfängerinnen und -anfänger als auch für Fortgeschrittene und Altabiturienten. Später eingegangene Anträge auf Zulassung werden nicht berücksichtigt.

Studienanfänger/innen können sich nur zum Wintersemester einschreiben.

Antragsfristen für zulassungsbeschränkte Fächer:

  • Für das Wintersemester 15. Juli
  • Für das Sommersemester 15. Januar

Studienanfänger/innen können sich nur zum Wintersemester bewerben.

Antragsfristen für zulassungsfreie Fächer:

  • Für das Wintersemester 15. September
  • Für das Sommersemester 15. Januar

Antragstellung für Studienanfängerinnen und -anfänger

Anträge online
Studienanfängerinnen und Anfänger nutzen diesen Online-Antrag.

Nachweise zum Antrag
Zu Ihrem Antrag gehören folgende Nachweise. Fehlt ein Nachweis, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt!

Bis zum 15. Juli
Alle Studienanfängerinnen und -anfänger müssen nur den unterschriebenen Bewerbungsantrag aus der Onlinebewerbung ohne weitere Unterlagen einreichen. Im Falle einer Zulassung wird Ihnen per Post schriftlich mitgeteilt, welche Unterlagen nachzureichen sind.

Ausnahmen:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im EU-Ausland erworben haben, reichen Sie bitte auch die Übersetzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse[PDF] (52 KB) ein.

Haben Sie Ihre HZB an einer zweijährigen Fachschule erworben, müssen Sie mit dem Bewerbungsantrag eine amtlich beglaubigte Kopie der HZB einreichen.

Haben Sie Ihre HZB an einem Abendgymnasium oder Kolleg erworben, kann eine Notenverbesserung nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer HZB mit dem Bewerbungsantrag bis zum 15.07.12 einreichen.

Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes für den beantragten Studiengang zugelassen worden sind oder für diesen Studiengang keine Zulassungsbeschränkung (NC) festgesetzt war, haben Sie für diesen Studiengang einen Zulassungsanspruch. Zur Wahrung des Zulassungsanspruchs müssen Sie eine Kopie der Dienstzeit sowie die Kopie des Zulassungsbescheids bis zum 15.07.12 (Achtung Ausschlussfrist!) per Post an das Sekretariat für Studierende senden. Dienst ist neben Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst auch die Pflege eines Angehörigen.

Wenn ein Härtefall und/oder Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, müssen Sie mit dem Bewerbungsantrag die Unterlagen, die dies begründen, bis zum 15.07.12 (Achtung Ausschlussfrist!) per Post an das Sekretariat für Studierende senden.

Liegen die o.a. Unterlagen für die HZB im EU-Ausland bzw. Fachschule bis 15.07.12 (Achtung Ausschlussfrist!) nicht vor, kann Ihr Antrag nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen.

Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich Mitte August verschickt.

 

Bei einem Antrag auf nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (keines der Fächer ist ein "Z-Fach")

Der Bewerbungsantrag und sämtliche Unterlagen (amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Krankenkassennachweis, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung, ggf. studiengangsspezifische Voraussetzungen sowie das Motivationsschreiben) sind vollständig bis zum 15.09.2012 an das Sekretariat für Studierende zu senden.

Bitte schicken Sie Ihren Bewerbungsantrag per Post an das
Sekretariat für Studierende
Universität Bremen
Postfach 330 440
28334 Bremen

Antragstellung für Fortgeschrittene

Anträge per PDF-Dokument 
Fortgeschrittene bewerben sich mit einem pdf-Dokument ausschließlich mit diesem Antragsformular[PDF] (267 KB). 

Nachweise zum Antrag
Zu Ihrem Antrag gehören folgende Unterlagen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Fehlt ein Nachweis, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt!

• amtlich beglaubigte[PDF] (36 KB) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi­tur)
• Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie)
• Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und Fachsemesterzahl
• Exmatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule, an der Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester immatrikuliert waren (Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge reichen diese nach Erhalt des Zulassungsbescheids ein)
ggf. studiengangsspezifische Voraussetzungen
• Krankenversicherungsnachweis[PDF] (55 KB) 
• Motivationsschreiben[PDF] (64 KB)

Füllen Sie ab Mai bitte das Formular aus und schicken Sie dieses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juli per Post an das

Sekretariat für Studierende
Universität Bremen
Postfach 330 440
28334 Bremen

Antragstellung für Pflegewissenschaft (Duales Studienprogramm)

Der Studiengang Pflegewissenschaft (Duales Studienprogramm) wendet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einer pflegerischen Ausbildung in einer der Kooperationsschulen befinden und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Doppelstudium/-immatrikulation

Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universität Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und erst ab dem zweiten Semester möglich.

Es ist nicht möglich, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu  sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenhörer möglich.

Antragstellung für Ausländer

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der BRD, an einer deutschen Auslandsschule oder in einem anderen EU-Land erworben haben, oder wenn Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dann informieren Sie sich bitte beim Sekretariat für Studierende International.