Härtefall

Härtefallantrag

Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. 5% der Studienplätze sind für Härtefälle reserviert. Anerkannte Härten können zu einer bevorzugten Zulassung führen. 

Um anerkannte Härten handelt es sich, wenn Sie wegen schwerwiegender gesundheitlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Gründe an den Studienort Bremen gebunden sind. Gesundheitliche Gründe können über einen Schwerbehindertenausweis geltend gemacht werden. Zu familiären Gründen zählen z. B. die Pflege von Angehörigen und die Erziehung von Kindern; zu wirtschaftlichen Gründen zählen, ein Arbeitsvertrag des Ehegattens in Bremen. Mehrausgaben für Miete nach Auszug bei den Eltern sind kein anerkannter Härtefall.

Wer aus gesundheitlichen Gründen länger für das Abitur gebraucht oder schlechtere Noten als ohne Erkrankung erreicht hat, kann einen Nachteilsausgleich geltend machen. Dies muss durch ein Schulgutachten belegt werden.

Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung KIS berät zu Härtefallregelungen und Nachteilsausgleich.

Für Ihre Bewerbung heißt das konkret, dass Sie den Sonderantrag online abschicken und postalisch mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 15. Juli an das Sekretariat für Studierende senden müssen.