Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Internetzugang und eine E-mailadresse. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden wir Ihnen wichtige Informationen per E-Mail zusenden. Im Bewerbungsportal im Internet unter www.hochschulstart.de können Sie aktiv am Zulassungsprozess teilnehmen.
WICHTIG: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mailadresse im Bewerbungsportal stets richtig ist und checken Sie die E-Mails von hochschulstart.de und der Universität Bremen regelmäßig – meist sind wertvolle Informationen für Sie darin.
Auch der Zulassungsbescheid wird Ihnen per E-Mail zugeschickt!
Bis zum 15. Juli können Sie insgesamt bis zu zwölf Bewerbungen an Hochschulen stellen, die am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Bewerbungen ehrlich priorisieren!
Damit durch das Zulassungsverfahren das für Sie beste Ergebnis ermittelt werden kann, ist es wichtig, dass Sie ihre Studienwünsche in eine „ehrliche“ Reihenfolge bringen. Je größer Ihr Wunsch ist, ein bestimmtes Fach zu studieren, desto höher muss dieser Wunsch auf der Prioritätenliste stehen. Diese Reihenfolge können Sie noch bis zum 18. August ändern. Nach dem 18. August werden Zulassungen auf der Grundlage Ihrer Prioritätenliste ausgesprochen.
Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de können Sie den Status Ihrer Bewerbungen, Ranglistenpositionen und Zulassungschancen verfolgen. Sobald Zulassungsangebote vorliegen, können Sie diese annehmen und somit Ihren Zulassungsbescheid anfordern. Bei jeder Änderung im Portal oder wichtigen Informationen erhalten Sie eine E-Mail.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Wenn Sie ein Zulassungsangebot haben, können Sie es direkt annehmen oder noch warten, falls Sie für einen Ihnen wichtigeren Studiengang noch kein Zulassungsangebot haben.
Wenn Sie bis zum 18. August keine Zulassungsangebote erhalten oder angenommen haben, wird in der Datenbank von hochschulstart.de die für Sie beste Zulassungsmöglichkeit auf der Grundlage Ihrer Prioritätenliste ermittelt. Deshalb ist die Prioritätenliste Ihrer Studienwünsche so wichtig! Sie können dies im Bewerbungsportal beobachten und auch durch die Annahme eines Zulassungsangebots das weitere automatische Abarbeiten Ihrer Prioritätenliste beenden.
Da Sie im Oktober nur ein Studium tatsächlich antreten können, können Sie auch nur ein Zulassungsangebot annehmen. Mit der Annahme eines Zulassungsangebots (= Studienplatz) ziehen Sie automatisch alle anderen Anträge zurück und ermöglichen es anderen Bewerberinnen und Bewerbern in den betreffenden Studiengängen einen Platz zu erhalten.
Sollten Sie kein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich im Clearingverfahren erneut auf bis zu zwölf Studiengänge bewerben (Bewerbungsphase: 30. August bis 3. September). Das Clearing ist ein bundesweites Losverfahren, bei dem nur Studiengänge angeboten werden, in den noch nicht alle Studienplätze besetzt sind. Am Clearingverfahren können auch Studienbewerber und Bewerberinnen teilnehmen, die bis zum 15. Juli keinen Antrag gestellt haben.
Hochschulstart bearbeitet die Bewerbungsdaten im Auftrag der Hochschulen. Die Datenübermittlung erfolgt über sichere Datenleitungen und moderne Verschlüsselungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen sehen nur die Bewerbungen, die an ihre Hochschule gerichtet wurden. Die Daten von Bewerbungen an anderen Hochschulen sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht.