Wenn Sie ein Fachhochschulstudium (Bachelor, Master oder Diplom) erfolgreich abgeschlossen haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universitäten.
Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an der Universität Bremen wird auch erworben durch das Bestehen der Zwischenprüfung an einer bremischen Fachhochschule vor dem 31.3.02.
Als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gilt auch ein Vordiplom einer bremischen (Fach-)Hochschule, das nach dem 1. April 2002 erworben wurde.
Die Bremischen (Fach-) Hochschulen haben inzwischen auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Da im Bachelor-Studium i.d.R. kein Vordiplom absolviert wird, verliert diese Regelung immer mehr an Bedeutung.
Vordiplome von Fachhochschulen aus anderen Bundesländern werden nur dann als Studienberechtigung akzeptiert, wenn über eine Bescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums nachgewiesen werden kann, dass sie in dem jeweiligen Bundesland zum Studium an einer Universität berechtigen.
Ein Abschluss einer Berufsakademie wird von der Universität Bremen nur als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn über eine Bescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums nachgewiesen wird, dass der Abschluss in dem jeweiligen Bundesland zum Studium an einer Universität berechtigt.