Meisterprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit einer beruflichen Vorbildung direkt an der Universität studieren. Wer

  • eine Meisterprüfung bestanden hat,
  • eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und  Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
  • einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
  • über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42 a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
  • über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt,

hat die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an der Universität Bremen.

Weitere Informationen zu Ausbildungsgängen, die der Meisterprüfung gleichgestellt sind und einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie im
Sekretariat für Studierende
Heike Gromus
E-Mail: gromus@uni-bremen.de
Sprechzeit: Montag und Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Telefonisch: 0421 218-61 102 (Montag - Mittwoch)