FAQs

Warum habe ich noch keine Studienunterlagen (Leporello, Semesterticket) erhalten?

Der Versand der Studienunterlagen beginnt ca. 8 Wochen vor Beginn des kommenden Semesters. Wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und dieser in unserem System ordnungsgemäß verbucht ist (ca. 5 Werktage nach Abbuchung von Ihrem Konto) werden Ihre Unterlagen unaufgefordert per Post zugesandt. Bitte prüfen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben noch einmal genau, ob ggf. ein Fehler (in der Reihenfolge der Häufigkeit) vorliegt:

  • Haben Sie sich innerhalb der regulären Fristen eingeschrieben und bereits die Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags erhalten und ausgeführt?
  • Haben Sie rechtzeitig zum Rückmeldetermin (15.02./15.08.) Ihren Semesterbeitrag überwiesen?
  • Haben Sie den richtigen Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger angegeben? Nur die exakte Angabe der richtigen Ziffern macht eine automatisierte Verbuchung - und damit schnelle Bearbeitung - möglich.
  • Haben Sie den richtigen Betrag überwiesen? Wenn Sie einmal irrtümlich zu wenig Geld überwiesen haben, ergänzen Sie den Restbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks nach und Sie erhalten Ihre Unterlagen.
  • Wurden die Daten auf Ihrem Überweisungsträger von Ihrer Bank korrekt eingelesen? (Überweisungsträger und Kontoauszug vergleichen). Häufig führen Übertragungsfehler zu einer falschen Kontonummer oder falschem Verwendungszweck.
  • Wenn Sie umgezogen sind und der Studierendenverwaltung Ihre neue Adresse nicht mitgeteilt haben, liegen Ihre Studienunterlagen als "unzustellbar" zur Abholung bei uns bereit. Die Mitarbeiterinnen der Hotline können diese Frage schnell klären. Telefon: +49 421 218 61 110.
  • Haben Sie die Krankenkasse gewechselt oder hat sich Ihr Versichertenstatus geändert? In beiden Fällen ist trotz ordnungsgemäßen Zahlungseinganges die Rückmeldung gesperrt. Bitte reichen Sie umgehend einen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Status ein.
  • Von Ihrer Seite ist alles korrekt gelaufen? Um den Überweisungsbetrag in der Datenbank zu finden, senden Sie uns bitte mit einem kurzen Anschreiben Ihren Kontoauszug (nicht Überweisungsträger) zu, aus dem wir die Zahlung mit Buchungstag ersehen können.

Was ist zu beachten, wenn ich ein Semester im Ausland studieren möchte?

  • Auslandssemester (Befreiung vom Semesterticket) müssen bis zur jeweiligen Rückmeldefrist beantragt werden.
  • Mit dem Antrag ist eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität für das betreffende Semester einzureichen.
  • Ausgenommen hiervon sind ERASMUS / SOKRATES und TEMPUS- Studierende.
  • Um Ihren Studentenstatus und Studienplatz nicht zu verlieren müssen Sie sich auch im Auslandsemester fristgerecht durch Zahlung des Semesterbeitrages (auf Antrag ohne Semesterticket) zurückmelden.
  • Wenden Sie sich in allen Fragen des Auslandsstudiums auch an das International Office der Universität Bremen.

Rückerstattung von Semesterbeiträgen

  • Bei Urlaubs- und Auslandssemestern kann sich der Semesterbeitrag verringern. Sollten Sie zu viel überwiesen haben, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung[PDF] (32 KB) stellen. Die Reduzierung des Semesterbeitrags trifft nicht auf Beurlaubungen "Sonstige Gründe" oder "Scheinfreiheit" zu.
  • Bei Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters kann der Studentenwerksbeitrag auf Antrag zurückerstattet werden. Der Beitrag für das Semesterticket wird auf eigenen Antrag vom AStA anteilig erstattet.