Rückmeldung
Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich. Eine Aufforderung erhalten Sie nicht.
Studierende, die beabsichtigen das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch Zahlung des Semesterbeitrages zurück.
Beachten Sie bitte, dass uns ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle Änderungen der Krankenversicherung mit einer neuen Versicherungsbescheinigung nachzuweisen sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden, werden exmatrikuliert.
Bei einem Urlaubssemester mit/ohne Ticket oder einem Auslandssemester (Befreiung vom Semesterticket) ist bis zur Rückmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat für Studierende jedes Semester erneut zu stellen.
Sofern keine Rückmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollständigen Semesterbeitrages die Rückmeldung bzw. die Immatrikulation vom Sekretariat für Studierende durchgeführt. Sie erhalten per Postversand Ihre Studienunterlagen und das Semesterticket.
Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung für die Prüfung
- Ihren StudentInnenausweis
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Ihr Semesterticket
- Ihre Bafög-Bescheinigung
- Ihren Antrag auf Beurlaubung/Auslandssemester










