Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion haben die Möglichkeit, sich in Fragen zu Suchtstoffen und suchtähnlichem Verhalten im Arbeitszusammenhang von der Suchtberatung unterstützen zu lassen. Häufige Fragestellungen betreffen Einschätzung und Umgang mit Veränderungen und Auffälligkeiten bei Mitarbeitern, Rolle und Verantwortung als Vorgesetzter, Umsetzung der geltenden Dienstvereinbarung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen in diesem Zusammenhang.
Des Weiteren können mit der Suchtberatung für den eigenen Arbeitsbereich geeignete Angebote der Suchtprävention vereinbart werden - vom Kurzvortrag bis hin zum Workshop.