Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarung

Die Dienstvereinbarung bildet eine verbindliche Handlungsgrundlage und stellt klare Regeln zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitern auf.

Inhalt der Dienstvereinbarung ist u. a. eine mehrstufige Interventionskette, die ein abgestuftes Vorgehen bei Auffälligkeiten vorsieht.

Ziel ist es,

  • Vorgesetzten mehr Handlungssicherheit zu geben
  • durch schrittweises Vorgehen Betroffenen die Möglichkeit zur Veränderung zu geben und ggf. zu Hilfsmaßnahmen zu motivieren
  • die Gleichbehandlung betroffener Mitarbeiter zu sichern

Trotz des von der Dienstvereinbarung vorgegebenen Handlungsrahmens bestehen oft große Unsicherheiten bei der Umsetzung, sodass es sinnvoll ist, sich hierzu beraten zu lassen.