Die Dienstvereinbarung bildet eine verbindliche Handlungsgrundlage und stellt klare Regeln zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitern auf.
Inhalt der Dienstvereinbarung ist u. a. eine mehrstufige Interventionskette, die ein abgestuftes Vorgehen bei Auffälligkeiten vorsieht.
Ziel ist es,
Trotz des von der Dienstvereinbarung vorgegebenen Handlungsrahmens bestehen oft große Unsicherheiten bei der Umsetzung, sodass es sinnvoll ist, sich hierzu beraten zu lassen.