Förderung

Die Stiftung der Universität Bremen vergibt in der Vorstands- und Kuratoriumssitzung am 11. April 2013 Erträge aus dem Stiftungsvermögen in Höhe von 20.000 Euro.
 
Förderungswürdig sind Projekte und Veranstaltungen aller Fachbereiche und Einrichtungen der Universität Bremen, die einem der folgenden Kriterien entsprechen:

  • Vermittlung von Wissenschaft in die Öffentlichkeit
  • Innovation in der Lehre (Forschendes Lernen)
  • Nachwuchsförderung (z.B. Schülerprojekten, Kinderuni, keine Studierenden- oder Promotionsstipendien)
  • Tagungen und Kongresse (Förderung bis zu 1.500 Euro)

Die Stiftung der Universität Bremen fördert Projekte mit maximal 3.000 Euro. Die Stiftung gewährt bevorzugt Zuschüsse an Projekte, die bereits weitere Förderer gewonnen haben. Im Antrag ist das Finanzierungskonzept darzulegen, aus dem der Mittelbedarf hervorgeht.
 
Antragsberechtigt ist das wissenschaftliche Personal der Universität Bremen.
 
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag bis zum 20. März 2013 ein.
 
Ihren Förderantrag richten Sie bitte per mail an
stiftung@vw.uni-bremen.de
 
oder per Hauspost an:
 
Stiftung der Universität Bremen
Referat 16 Transfer
SFG

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Dr. Jung (-60336) oder Herr Schönfeld (-60333) gern zur Verfügung.