Sie möchten einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, ohne gleich ein ganzes Studium absolvieren zu wollen?
Dann kommen Sie doch als Gasthörerin oder Gasthörer an die Universität!
Dabei ist es gleich, ob Sie sich aus beruflichen oder privaten Gründen für ein Thema interessieren.
Das Procedere ist ganz einfach:
- Sie wählen die Veranstaltung bzw. die Veranstaltungen, die Sie interessieren, aus dem Lehrveranstaltungsverzeichnis aus.
- Eine Übersicht aller Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
- Sie bewerben sich mit dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in[PDF] (958 KB) bei der Akademie für Weiterbildung und führen die von Ihnen ausgewählten Veranstaltungen auf.
- Sie lassen sich von dem Hochschullehrenden das Einverständnis geben, dass Sie an seiner Veranstaltung teilnehmen dürfen (entweder vor Veranstaltungsbeginn oder in der ersten Veranstaltungswoche).
- Sie geben den Antrag sowie die Einverständniserklärung bei der Akademie für Weiterbildung (Zentralbereich, Raum B0670) ab. Letzter Termin ist jeweils zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn.
- Abhängig von der Zahl der Semesterwochenstunden (SWS) erhalten Sie vom Zentrum für Weiterbildung den Gasthörerschein sowie die Rechnung:
für bis zu 4 SWS: 100 Euro
für bis zu 8 SWS: 200 Euro
für mehr als 8 SWS: 300 Euro - Empfänger von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung nach SGB II/XII erhalten eine Ermäßigung. Bitte reichen Sie dazu zusätzlich das Antragsformular auf Ermäßigung[PDF] (13 KB) sowie die entsprechenden Nachweise ein.
- Das Semesterentgelt ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Beratung & Information
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern!
Akademie für Weiterbildung
der Universität Bremen
Telefon: 0421 - 218 61 616
eMail: nicole.lehmkuhl@uni-bremen.de