Bewilligung

Bewilligung des Deutschlandstipendiums

Die Entscheidung wird allen Bewerbern zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 mitgeteilt.

Der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums beträgt ein Jahr. Der Bewilligungsbescheid benennt darüber hinaus die Höhe des Stipendiums und die Förderungshöchstdauer. Die max. Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (Bachelor i.d.R sechs Semester und Master max. vier Semester) abzüglich der bereits studierten Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Im Bewilligungsbescheid werden auch die Nachweise definiert, die die Stipendiatin oder der Stipendiat zu einem festgelegt Termin erbringen muss. Folgende Nachweise können verlangt werden:

  • Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes. Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen), die Aufschluss über die Qualität der Leistung geben;
  • Kurzgutachten eines oder einer Lehrenden;
  • kurze Darstellung des Stipendiaten oder der Stipendiatin über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung, bezogen auf das Studium, ggf. unter Einbeziehung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände.
  • Immatrikulationsbescheinigung.

Weitere Informationen zur Bewilligung und zur Verlängung der Förderungshöchstdauer, Beurlaubung und Studiengangswechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der Stipendienordnung [PDF] (40 KB)der Universität Bremen.