Die Entscheidung wird allen Bewerbern zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 mitgeteilt.
Der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums beträgt ein Jahr. Der Bewilligungsbescheid benennt darüber hinaus die Höhe des Stipendiums und die Förderungshöchstdauer. Die max. Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (Bachelor i.d.R sechs Semester und Master max. vier Semester) abzüglich der bereits studierten Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Im Bewilligungsbescheid werden auch die Nachweise definiert, die die Stipendiatin oder der Stipendiat zu einem festgelegt Termin erbringen muss. Folgende Nachweise können verlangt werden:
Weitere Informationen zur Bewilligung und zur Verlängung der Förderungshöchstdauer, Beurlaubung und Studiengangswechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der Stipendienordnung [PDF] (40 KB)der Universität Bremen.
Universität Bremen
Dezernat 6
Deutschlandstipendium
Geschäftsstelle des
Stipendienrats
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Martin Baumann
0421 - 218 61111
telefonische Beratung
mittwochs von 10-12 Uhr
Stipendienordnung[PDF] (40 KB)