Stipendienrat und Auswahlverfahren

Die Entscheidung

Die Entscheidung über die Vergabe eines Deutschlandstipendiums der Universität Bremen zum Wintersemester 13/14 trifft der Stipendienrat im September 2013 getrennt nach grundständigen (Bachelor, juristischem Staatsexamen, Diplom) und weiterführenden Studiengängen (Master). Auf der Basis der beurteilten Bewerbungen wird vom Stipendienrat eine Rangfolge für die Stipendienvergabe erstellt.

Kriterien für die Rangfolgenbildung sind:

  1. Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. besondere fachliche Eignung oder Qualifizierung.
  2. Für bereits immatrikulierte Studierende die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und Noten.
  3. Für Studierende oder Anfänger/innen eines Master-Studiengangs die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
  4. Für alle Bewerber/innen der Nachweis besonderen Engagements, spezieller Erfahrungen oder Qualifikationen, besonderer Härten sowie besondere sozialer, familiärer oder persönlicher Umstände.

Dem Stipendienrat gehören sechs stimmberechtigte Mitgliedern an:

  • Drei Hochschullehrer bzw. drei Hochschullehrerinnen. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Hochschullehrer/lehrerinnen durch den Akademischen Senat für eine Dauer von zwei Jahren.
  • Drei Studierende. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden durch den Akademischen Senat für ein Jahr.