M4 Explorationsprojekte

Ausschreibung im Rahmen des Zukunftskonzepts

Explorationsprojekte sind Vorhaben einzelner Wissenschaftler/-innen: Innovative Projekte mit hohem Risiko werden großzügig mit Ressourcen ausgestattet und können ohne enge Vorgaben und mit hinreichend Zeit bearbeitet werden. Sie erkunden neue Forschungsgebiete und bereiten disziplinäre Durchbrüche vor.

Mit dieser Einzelförderung sollen Forschende innerhalb und jenseits der Wissenschaftsschwerpunkte Fragestellungen nachgehen, die sich nicht zwanglos in die gemeinsamen Forschungsprogramme der Verbundforschung einfügen. Explorationsprojekte geben Spitzenwissenschaftlern/-innen den Freiraum  für disziplinäre Durchbrüche.

WER KANN SICH BEWERBEN? Hauptamtliche ProfessorInnen der Universität Bremen.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Im Rahmen eines Explorationsprojektes soll eine innovative und riskante Fragestellung zur Exploration neuer Forschungsgebiete oder zur Entwicklung neuer Methoden verfolgt werden. Daraus sollen internationale Publikationen mit originellem Ansatz zu bisher nicht bearbeiteten Themenbereichen in hochrangigen Zeitschriften und – in Fächern, in denen Monografien weiterhin der Standard sind – bei renommierten Verlagen entstehen.

DIE FÖRDERKONDITIONEN: Explorationsprojekte können auch gemeinsam mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden: Mit „geteilten Professuren“ bieten sie die Möglichkeit, fortgeschrittene externe Nachwuchskräfte für die intensive Zusammenarbeit vor Ort zu gewinnen. Die Lehrverpflichtung wird geteilt; die Vertretungsprofessur kann bis zu einem Jahr mit halbem Lehrdeputat, aber vollem Gehalt eingestellt werden. Dabei sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Rückkehrer/-innen aus dem Ausland besondere Berücksichtigung finden.

Je Explorationsprojekt werden bis zu 90.000 Euro im Jahr für zwei Jahre gewährt. Die Mittel können frei eingesetzt werden, etwa für Mitarbeiter/-innen, Geräte, Gäste aus dem Ausland oder Freisemester. Für Promotionsstellen wird ein drittes Jahr bewilligt. Bei geteilten Professuren wird die zusätzliche Vertretungsprofessur bis zu einem Jahr zusätzlich zu den  Projektkosten bewilligt.

DAS VERFAHREN: Im Rahmen des Zukunftskonzeptes ist die Förderung von bis zu drei Explorationsprojekten pro Jahr vorgesehen. Für die Ausschreibung 2012/2013 endet die Antragsfrist am 3. Dezember 2012 um 23:59 Uhr.

Die Auswahl erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren, in dem die Bereichsforschungskommissionen externe Gutachten einholen. Neben der Qualifikation der Antragsteller/-innen sind Neuheit und Risikocharakter des Vorhabens wesentliche Kriterien. Das Rektorat entscheidet auf Vorschlag der Bereichsforschungskommissionen über die Bewilligung von Explorationsprojekten.