Informationen für pflegende Angehörige

Informationen für pflegende Angehörige

Oft kann unsere Umgebung die besondere Situation pflegender Angehöriger nicht verstehen. Viele wissen nicht, welche zusätzlichen Belastungen "nebenbei" zu bewältigen sind. Pflegende trauen sich häufig nicht, ihre Situation offen zu legen, da sie Nachteile befürchten. 

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, indem wir Ihre Fragen besprechen und Probleme angehen können. Bitte sprechen Sie mich an.

Da die Situation Studierender, die Angehörige pflegen, sich deutlich von der Beschäftigter, die pflegen, unterscheidet, möchte ich Sie bitten, dass Sie sich für den Fall, dass Sie Studium und Pflege vereinbaren müssen, direkt an mich wenden.

Gerne möchte ich Sie auf Folgendes bereits jetzt hinweisen:

Pflegeversicherung

Von besonderer Bedeutung ist, dass nun für Beschäftigte ein Anspruch auf Pflegezeit (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung) besteht. Für die Dauer von bis zu 6 Monaten kann sich ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin von der Arbeit frei stellen lassen. Darüber hinaus werden Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage haben.

Während der Pflegezeit ist die Pflegeperson über die Pflegeversicherung sozial abgesichert.
Die Pflegekasse führt an folgende gesetzliche Sozialversicherungen Beiträge ab:

  •     Unfallversicherung
  •     Arbeitslosenversicherung
  •     Rentenversicherung

Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Pflegestufe des zu Pflegenden.

Kranken- und Pflegeversicherung: Besteht die Möglichkeit der Familienversicherung, so ist diese zu wählen. Ist dies nicht möglich, muss sich die Pflegeperson während der Pflegezeit freiwillig oder privat krankenversichern. Auf Antrag bezuschusst die Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags der Kranken- und Pflegeversicherung.

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (maximal 10 Tage) ist keine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse notwendig. Es besteht ein durchgehender Versicherungsschutz.

Weiterhin wird es folgende Neuerungen geben:

  •     verkürzte Vorversicherungszeit von 5 Jahre auf 2 Jahre
  •     höhere Pflegesachleistungen
  •     höheres Pflegegeld
  •     höhere Verhinderungspflege
  •     verringerte "Vorpflegezeit" auf 6 Monate (vorher 12 Monate)
  •     höhere Tages- und Nachtpflege
  •     Verbesserte Bedingungen für die teilstationäre Pflege
  •     verbeserte Leistungen der Kurzzeitpflege
  •     Verbesserungen in der vollstationären Pflege
  •     verbesserte Leistungen für Menschen mit Demenz

Über die gesamten Neuerungen informieren die Dienstleistungszentren in Bremen und ein neu eingerichteter Pflegestützpunkt, der sich im Einkaufszentrum Berliner Freiheit in Bremen (Vahr) befindet. Sprechstunden sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Telefonische Auskunft unter: 0421 - 696242 - 0.

Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitflexibilität ist gerade für Pflegende Angehörige von besonderer Bedeutung, um die unterschiedlichen Leistungsanforderungen aus Beruf und Pflege bewältigen zu können. An der Universität Bremen gibt es eine große Bandbreite von Arbeitszeitmodellen und es wird versucht, bedürfnisgerechte Lösungen für die Beschäftigten zu finden. Wichtig ist, dass die Arbeitszeiten in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bereich (den Vorgesetzten und den KollegInnen) geschieht. Folgende Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bieten sich z. B. an:

  • Stundenreduzierung (Teilzeit muss nicht Halbtagsbeschäftigung bedeuten!)
  • Individuell vereinbarte Lage der Arbeitszeiten (z.B. Blocken von Arbeitszeiten oder aber auch Vereinbarung, dass samstags gearbeitet wird, dafür ein Nachmittag in der Woche frei ist u.v.m.)
  • Ausgleich von Überstunden
  • Flexiurlaub (Weihnachtsgeld kann in Urlaubstage umgewandelt werden)
  • Sonderurlaub

Allgemeine Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Einen guten Überblick gibt die Broschüre „für die Praxis - Eltern pflegen", die im März 2007 von der berufundfamilie gGmbH herausgegeben wurde. Ebenso ist die Bremer Handreichung „Gute Praxis zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege" sehr informativ.

Seit dem 1. Juli 2008 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Änderungen, Erweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Pflegeversicherung.
Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Stand: 11/2012