WissenschaftlerInnen der Universität Bremen können für kleinere Vorhaben kurzfristig und unkompliziert gesonderte Unterstützungsmittel erhalten: DoktorandInnen können unterstützt werden in Aktivitäten, die der Promotion einen erkennbaren Mehrwert hinzufügen, wie beispielsweise die aktive Teilnahme an hochrangigen Konferenzen oder Summer Schools, Aufenthalte an renommierten Institutionen, zusätzliche Experimente, Lektoratsunterstützung bei Vorliegen eines Buchvertrages, interdisziplinäre Vorhaben oder Kooperationen mit internationalen Partnern. Post-DoktorandInnen und HochschullehrerInnen können für ihre Forschungen zusätzliche Mittel beantragen, um Drittmittelanträge vorzubereiten (einschließlich EU-Vorhaben mit Reisen zu Kooperationspartnern), um Tagungen in Bremen auszurichten oder interdisziplinäre Arbeiten in Angriff zu nehmen sowie für Tagungs- und Kongressreisen. Insbesondere werden auch Erstanträge bei der DFG gefördert, um WissenschaftlerInnen zu einem solchen Vorhaben zu ermuntern. Dazu dienen neben der Impulsförderung ein Antragscoaching und eine Bonusregelung (siehe Förderlinie 08).
WER KANN SICH BEWERBEN? Von den Promotionsausschüssen in den vorangegangenen drei Jahren angenommene Promovierende, promovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen und HochschullehrerInnen der Universität Bremen.
WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Bei Promovierenden sollte das zu finanzierende Vorhaben eine Ergänzung sein, die zusätzliche Qualifikationen vermittelt oder der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community dienlich ist und mit der sich die geplante Promotionszeit nicht verlängert. Bei den übrigen AntragstellerInnen sind Realisierbarkeit und hohe Qualität des beantragten Vorhabens ausschlaggebend.
DIE FÖRDERKONDITIONEN Finanzierbar sind Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können. Geförderte Aktivitäten von Promovierenden müssen in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zum Promotionsprojekt stehen. Eine Förderung ist im Laufe der Promotion zweimal möglich bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 €, für die übrigen AntragstellerInnen mehrfach bis zu einer Höhe von jeweils 2.500 €. In allen Fällen sind auch Teilfinanzierungen möglich. Bei begrenzten Mitteln werden vorzugsweise gefördert: Anträge von NachwuchwissenschaftlerInnen (Doc & Post-Doc); AntragstellerInnen noch ohne Impulsförderung im laufenden Jahr; Anträge ohne Bezug zu laufenden Drittmittelprojekten, in denen entsprechende Mittel verfügbar sind.
DAS VERFAHREN Impulsanträge für Reisekostenzuschüsse können von allen jederzeit bis zu zwei Wochen vor Tagungsbeginn gestellt werden.
Andere Impulsanträge (ausgenommen von Promovierenden) können ebenfalls fortlaufend gestellt werden und werden vom Konrektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs in Abstimmung mit dem zuständigen BFK-Vorsitzenden entschieden.
Andere Impulsanträge von Promovierenden können dreimal im Jahr gestellt werden und werden von der „Promovierenden-Kommission“ dem Konrektor zur Entscheidung empfohlen; Antragstermine: 15.02., 15.06. und 15.10.2013 jeweils um 23:59 Uhr.
Impulse für Forschungsvorhaben (einschließlich Summer Schools)
Antragsleitfaden[DOC] (87 KB) Erklärung[PDF] (417 KB)
Impulse/Tagungs- und Kongressreisen
Antragsleitfaden[PDF] (115 KB) Erklärung[PDF] (412 KB)
Die Promovierendenkommission und der Konrektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Bremen entscheiden über ihren Antrag.
Impulse für Forschungsvorhaben (einschließlich Summer Schools)
Impulse/Tagungs- und Kongressreisen