02 Brückenstipendien zur Promotion

Ausschreibung der Zentralen Forschungsförderung (ZF)

Herausragende Bremer Studierende sollen an der Universität gehalten und für eine Promotion gewonnen werden. Dazu werden Studierende unmittelbar nach dem Abschluss ihres Studiums darin unterstützt, für die geplante Promotion an der Universität Bremen eine externe Finanzierung einzuwerben, etwa bei einem der Begabtenförderwerke oder über die Mitarbeit an einem Drittmittelantrag des zukünftigen Betreuers/der Betreuerin.

WER KANN SICH BEWERBEN? Studierende im zweiten Jahr der Master-Phase und bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums, die entsprechend der Erklärung eines Hochschullehrers zu den 10 % Besten eines Studiengangs gehören, zusammen mit ihrem potenziellen Promotionsbetreuer an der Universität Bremen. Das eigenständige Promotionsprojekt muss thematisch sinnvoll an die Arbeiten des Promotionsbetreuers/der Promotionsbetreuerin angebunden sein.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Einzureichen ist die Erläuterung eines eigenständigen Promotionsvorhabens. Auswahlkriterien sind die Qualität des Vorhabens und die Studienleistungen.

DIE FÖRDERKONDITIONEN Nach Abschluss des Studiums wird ein Stipendium in Höhe von 1.000 € monatlich für ein halbes Jahr gewährt. Wenn in diesem Zeitraum ein Antrag für eine externe Förderung mit Promotionsmöglichkeit gestellt wird, wird unmittelbar im Anschluss das Stipendium bis zum Beginn des Projekts und längstens für ein halbes Jahr fortgesetzt. Das Aussetzen oder Verlängern der Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.

DAS VERFAHREN Anträge können in der Regel zweimal jährlich gestellt werden. Nach einer Vorauswahl des Konrektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs in Abstimmung mit dem zuständigen BFK-Vorsitzenden berät die zuständige Bereichsforschungskommission (BFK) über die aussichtsreichsten Anträge (gegebenenfalls auch nach persönlicher Anhörung) und empfiehlt förderwürdige KandidatInnen dem Rektorat zur Förderung. Die verfügbaren Stipendien sollen je zur Hälfte in den Bereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben werden. Sie werden jeweils zu mindestens 50 % an Frauen vergeben.

Antragstermin: 01.09.2013 um 23:59 Uhr.

Antragsleitfaden[DOC] (87 KB) Erklärung[PDF] (414 KB)

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Kriterien zur Begutachtung von Anträgen

Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über ihren Antrag auf Basis der folgenden Kriterien.

1. Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers

  • In erster Linie herausragende Studienleistungen
  • Ergänzend Vernetzung und Kooperationserfahrungen in der Scientific Community einschließlich Auslandsaufenthalten; Preise oder andere Auszeichnungen für bisherige Leistungen während des Studiums; erste Publikationserfahrungen und Qualität der Publikationen

2. Qualität des Projekts

  • Originalität der Idee für das Promotionsprojekt
  • Überzeugender Bezug auf den Stand der Forschung
  • Schlüssige Begründung der Fragestellung/der Hypothesen
  • Nachvollziehbare Auswahl der Methoden/Verfahren und Durchführbarkeit (soweit hier schon beschrieben)
  • Plausibler Arbeits- und Zeitplan (für den Zeitraum des Brückenstipendiums)
  • Besondere Bedeutung des Vorhabens (z.B. gesellschaftspolitisch, regional, transferrelevant)
  • Einbindung in das wissenschaftliche Umfeld an der Universität Bremen
  • Eignung des Vorhabens als Grundlage für ein Promotionsprojekt
  • Chancen des Vorhabens für die geplante weitere Drittmitteleinwerbung

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