04 Eigene Projekte für Post-Docs

Ausschreibung der Zentralen Forschungsförderung (ZF)

Fortgeschrittene PostdoktorandInnen sollen mit einem eigenständigen Projekt ihre Forschung in einem hochproduktiven Umfeld betreiben können, sich international in ihrer jeweiligen Scientific Community vernetzen und die Voraussetzungen zur Berufung auf eine Lebenszeitprofessur schaffen. Die Entwicklung weiterer individueller Kompetenzen erfolgt durch ein maßgeschneidertes Angebot der Personalentwicklung.

WER KANN SICH BEWERBEN? Alle promovierten WissenschaftlerInnen, auch aus dem Ausland, deren Promotion mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre zurückliegt (Datum der Promotionsurkunde).

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Herausragende Promotion, weit überdurchschnittliche Publikationsleistungen, exzellentes eigenes Forschungsvorhaben und hohes Potenzial zur Erreichung der Förderziele (Zeiten der Kindererziehung werden bei der Bewertung bisheriger Leistungen berücksichtigt). Die Einbindung in einen Forschungszusammenhang der Universität Bremen bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenständigkeit ist durch eine ausführliche Stellungnahme des kooperierenden Hochschullehrers/der Hochschullehrerin an der Universität Bremen zu erläutern. Dieser Forschungszusammenhang ist ebenfalls Gegenstand der Bewertung.

DIE FÖRDERKONDITIONEN Post-DoktorandInnen-Stelle bis Entgeltgruppe E 14 TV-L für maximal 48 Monate zuzüglich Sachmittel von bis zu 10.000 € jährlich sowie Angebote der Personalentwicklung und Antrags-Coaching. Bis zu neun Monate insgesamt können zur Forschung im Ausland verbracht werden. Auf ganze Stellen der Zentralen Forschungsförderung sollen bei einer Befristung in der Regel 2 LVS übertragen werden.

DAS VERFAHREN Anträge können mit Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der Universität Bremen in der Regel einmal jährlich gestellt werden. Die zuständige BFK empfiehlt auf Basis externer Gutachten förderwürdige KandidatInnen dem Rektorat zur Förderung. Die verfügbaren Stellen werden sowohl im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften als auch der Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben. Sie werden jeweils zu mindestens 50 % an Frauen vergeben.

Antragstermin: 01.04.2013 um 23:59 Uhr.

Antragsleitfaden[DOC] (89 KB) Erklärung[PDF] (415 KB)

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Kriterien zur Begutachtung von Anträgen

Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über ihren Antrag auf Basis der folgenden Kriterien.

1. Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers

  • Beitrag der Promotion zur Entwicklung des Forschungsfeldes
  • Herausragende Publikationsleistungen (Qualität, Anzahl, Bedeutung, unter Berücksichtigung von peer review-Verfahren und Allein- bzw. Erstautorenschaften, soweit fachspezifisch relevant)
  • Vernetzung und Kooperationserfahrung in der Scientific Community (beispielsweise Forschungsaufenthalte, internationale Kooperationen, Organisation von Konferenzen, Herausgeberschaften)
  • Führungs-/Managementerfahrungen bzw. erkennbares Potenzial (einschließlich Gender- und Diversity-Kompetenzen)
  • Preise oder andere Auszeichnungen für bisherige wissenschaftliche Leistungen

 2. Qualität des Projekts

  • Originalität und Qualität des Projekts
  • Überzeugender Bezug auf den Stand der Forschung
  • Schlüssige Begründung der Fragestellung/der Hypothesen
  • Überzeugende Vorarbeiten/Vorerfahrungen
  • Sinnvolle Auswahl der Methoden/Verfahren und Durchführbarkeit
  • Ausführlicher und realistischer Arbeits- und Zeitplan sowie angemessener Finanzierungsplan
  • Besondere Bedeutung des Vorhabens (z.B. gesellschaftspolitisch, regional, transferrelevant)
  • Eignung des Projekts zur weiteren Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin im Sinne der Förderziele (Berufbarkeit, Vernetzung in der Scientific Community)

 3. Einbindung in das wissenschaftliche Umfeld an der Universität Bremen

  • Einbindung in die Arbeitsgruppe/das Institut (Passfähigkeit des Forschungsbereichs)
  • Innovationsgehalt und Eigenständigkeit der Projektidee im Kontext des aufnehmenden Forschungsbereichs
  • Entwicklungspotenzial der Kooperation mit dem aufnehmenden Forschungsbereich
  • Verfügbarkeit der notwendigen infrastrukturellen/apparativen Voraussetzungen

 

 

 

 

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