EXIST-Gründerstipendium

EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung technologisch-innovativer Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründerteams bis max. 3 Personen

Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Die Antragstellung erfolgt in jedem Fall über die zugehörige Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe.
Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 800 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching: 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Weitere Informationen: EXIST-Gründerstipendium