International
- Profil International
- Internationale Kooperationen
- Internationaler Campus
- Wege ins Ausland
- Wege an die Universität Bremen
- Ihr Aufenthalt in Bremen
- Sprachen lernen
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden und eine Freizügigkeitsbescheinigung einholen.
Auch Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie lange die Bearbeitung dauern wird. Ein Einreisevisum können Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.
Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie jedoch, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen. Das nationale Visum berechtigt nur zum Aufenthalt in Deutschlan. Wenn Sie beabsichtigen, bereits in den ersten drei Monaten des Aufenthalts auch in andere Schengen-Staaten zu reisen, zum Beispiel zu einer Konferenz, sollten Sie dies bei der Visumsbeantragung angeben. In diesen Fällen kann Ihnen ein sogenanntes Hybridvisum (Visum der Kategorie C+D) erteilt werden.
Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das neu eingeführte "Forschervisum" (§20 Aufenthaltsgesetz) soll die Einreise und den Aufenthalt von Forschern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen, die Verfahren beschleunigen und die Mobilität innerhalb der EU erleichtern. Der Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung der Erwerbstätigkeit für das bezeichnete Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre an anerkannten Forschungseinrichtungen. Die Universität Bremen ist seit Februar 2010 als Forschungseinrichtung anerkannt.
rechtliche Rahmenbedingungen zu Einreise und Aufenthalt[PDF] (149 KB)
rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit[PDF] (115 KB)