ERASMUS Dozentenmobilität

Die Universität Bremen hat in Ihrer Erklärung zur Erasmus-Hochschulpolitik beschrieben, welche Strategie, Ziele, und Maßnahmen Sie für das Erasmus-Programm festgelegt hat. Die Erklärung (EPS) finden Sie hier[PDF] (2.0 MB).

Mit der Verleihung der erweiterten bis 2013 gültigen ERASMUS UNIVERSITÄTSCHARTA [PDF] (1.1 MB)ist die Universität Bremen berechtigt ERASMUS Maßnahmen durchzuführen.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende, die Angehörige der Universität Bremen sind, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind. Der Lehraufenthalt dauert in der Regel 1-2 Wochen.

Voraussetzung:

  • Vorlage eines gültigen ERASMUS-Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität. Eine Übersicht finden Sie hier[XLS] (142 KB)
  • Absprache mit den Partnern
  • mindestens 5 Stunden Lehre
  • die Reise muss während des Zeitraums vom 01.07.2012-31.07.2013  abgeschlossen sein

Finanzielle Förderung:

Für die Reise- und Aufenthaltskosten an der Gasthochschule steht ein nach Ländergruppen zu bestimmender Fördersatz zur Verfügung. Eine einwöchige Reise inkl. Reisekosten wird daher mit ca. 800 Euro gefördert werden können.

Antrag:

Ihren Antrag geben Sie bitte in unserer Online-Datenbank ein. Dies ersetzt das unterschriebene Papierformular.

Unterlagen für die weitere Abwicklung (nach Zusage der Mittel)

Frist

Die Antragsfrist für das Hochschuljahr 2012/13 ist der 31.10.2012. Anträge, die nach dem 31.10. gestellt werden, werden bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.