Die Universität Bremen hat in Ihrer Erklärung zur Erasmus-Hochschulpolitik beschrieben, welche Strategie, Ziele, und Maßnahmen Sie für das Erasmus-Programm festgelegt hat. Die Erklärung (EPS) finden Sie hier[PDF] (2.0 MB).
Mit der Verleihung der erweiterten bis 2013 gültigen ERASMUS UNIVERSITÄTSCHARTA [PDF] (1.1 MB)ist die Universität Bremen berechtigt ERASMUS Maßnahmen durchzuführen.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende, die Angehörige der Universität Bremen sind, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind. Der Lehraufenthalt dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Für die Reise- und Aufenthaltskosten an der Gasthochschule steht ein nach Ländergruppen zu bestimmender Fördersatz zur Verfügung. Eine einwöchige Reise inkl. Reisekosten wird daher mit ca. 800 Euro gefördert werden können.
Ihren Antrag geben Sie bitte in unserer Online-Datenbank ein. Dies ersetzt das unterschriebene Papierformular.
Die Antragsfrist für das Hochschuljahr 2012/13 ist der 31.10.2012. Anträge, die nach dem 31.10. gestellt werden, werden bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.