PROMOS 2013
Das Mobilitätsprogramm fördert mit Stipendien für maximal 4 Monate studienbezogene Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr 2013, die insgesamt nicht 6 Monate übersteigen dürfen. Mit dem Programm werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden und zum Teil auch Doktoranden durch Teilstipendien weltweit außerhalb des EU-Raumes gefördert.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die es keine eigene Programmschiene beim DAAD gibt (IAESTE, DAAD-Jahresstipendien etc.).
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Förderzeitraum: 01.01.2013 bis maximal 31.12.2013
• Studienstipendien (1 bis 4 Monate)
Abschlussarbeiten, Projektarbeiten oder Studienaufenthalte von Studierenden können mit Teilstipendien in Höhe von 300,- € monatlich gefördert werden. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Stipendien im ERASMUS-Raum sind nicht möglich. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können.
• Praktika (6 Wochen bis 4 Monate)
Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit außerhalb des ERASMUS-Raumes förderbar mit Teilstipendien in Höhe von 300,- € monatlich. Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktikums-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben.
Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten (http://www.stiftung-dgia.de/institute.html), den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland.
Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.
• Sprachkurse (3 Wochen bis 4 Monate)
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden nur an staatlichen Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden mit einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- €.
Info zu Sprachkursangeboten[PDF] (10 KB) an Hochschulen im Ausland finden Sie unter www.daad.de
• Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)
Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von staatlichen ausländischen Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen angeboten werden, kann weltweit mit einer Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € pro Person gefördert werden.
PROMOS und Auslands-BAföG
Studierende, die Auslands-BAföG oder anderweitige Förderung beantragen, sind verpflichtet dies bei Ihrer PROMOS-Bewerbung mit anzugeben.
Die einheitliche monatliche Teilstipendienrate des PROMOS-Programms in Höhe von 300,00 Euro monatlich liegt unterhalb der Anrechnungsgrenze des Auslands-BAföG-Amtes und ist somit in Verbindung mit Auslands-BAföG „förderunschädlich". Dennoch muss der PROMOS-Antrag bei allen anderen Stipendiengebern auch beim Auslands-BAföG-Amt gemeldet werden.
Bewerbungsfrist
• 31. Oktober 2012 für alle, die ihre Maßnahme im Ausland zwischen Januar und Juni 2013 antreten.
• 15. April 2013, für alle, die ihre Maßnahme im Ausland ab Juli 2013 antreten.
Bewerbungsort und Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung läuft in elektronischer Form und ALLE für die Bewerbung erforderlichen Dokumente müssen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist hochgeladen sein!
BITTE achten Sie bei Ihren Eingaben im Bewerbungsformular auf die Informationsfelder
und lesen die dortigen Hinweise sehr sorgfältig!
Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antrag sowie folgenden Anlagen:
Die meisten Fachbereiche fordern zusätzlich zur Onlinebewerbung eine Papierversion der Bewerbung. Die Liste der PROMOS-Ansprechpartner in den Fachbereichen finden Sie HIER[PDF] (65 KB). Bei diesen sind die vollständigen Papierbewerbungen einzureichen. Außerdem stehen diese für Fragen zur Verfügung.
Es darf nur eine PROMOS-Bewerbung eingereicht werden, i.d.R. über das Hauptfach. Doppelbewerbungen werden disqualifiziert.
Ranglisten mit Nominierungen werden in den Fachbereichen durch eine Jury mehrerer Fachbereichsvertreter erstellt.
Den Link für das Portal zur Online-Bewerbung finden Sie HIER.
Falls Ihre Onlinebewerbung wegen technischer Probleme nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an studybremen@uni-bremen.de .
Bewerbungskriterien
Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
Bewilligung
Die Bewilligung für die erste Bewerbungsrunde erfolgt entsprechend den Ranglisten der Fachbereiche über das International Office bis spätestens Ende Dezember 2012, für die zweite Bewerbungsrunde bis spätestens Mitte Juni 2013.
Erfahrungsbericht
Alle PROMOS-Stipendiaten sind verpflichtet dazu nach Beendigung ihres Auslandsaufenthaltes einen Erfahrungsbericht online einzureichen.
DAAD-Studierende, die entweder über einen universitären Austausch oder auf eigene Initiative hin zum Studium an eine Hochschule ins Ausland gehen, können sich für eine Förderung durch den DAAD bewerben. Es stehen Stipendien, unter anderem für Jahresaufenthalte im Ausland, zur Verfügung. Die DAAD-Broschüre "Förderungsmöglichkeiten für Deutsche" ist im International Office kostenlos erhältlich. Alle aktuellen Ausschreibungen und Programme sind auch beim DAAD direkt abrufbar: Die Förderdatenbank (www.daad.de) stellt alle Programminformationen und aktuelle Bewerbungsunterlagen bereit
Für den Studienaufenthalt von mindestens einem vollen akademischen Jahr an einer US-amerikanischen Hochschule stellt die Fulbright-Kommission (www.fulbright.de) jährlich Reise- und Teilstipendien zur Verfügung. Die Stipendien beinhalten auch die in den USA anfallenden Studiengebühren. Sie werden an Studierende vergeben, die exzellente Studienleistungen nachweisen können.
Interessierte sollten sich im International Office beraten lassen.
Das McCloy-Programm ermöglicht hochqualifizierten Studierenden aller Fächer ein zweijähriges Masterstudium für künftige Führungskräfte an der Harvard Kennedy School. Neben der Qualifizierung für öffentliche und internationale Organisationen ist es Ziel des Programms, die transatlantische Verständigung zu fördern und die McCloy-Stipendiaten über das zweijährige gemeinsame Studium hinaus fortwirkend zu vernetzen. Jährlich werden bis zu sieben Stipendien vergeben.
Die Rotary Foundation 1850 vergibt an Bremer Studierende „Ambassadorial Scholarships“ für ein Studienjahr im Ausland.
http://rotary1850.org/distrikt/02_foundation/stipendien.php
Das Programm fördert Postgraduierte für ein- bis zweijährige Studien- oder Forschungsaufenthalte an amerikanischen Spitzenuniversitäten. Bewerber sollten fachlich exzellent, breit interessiert und gesellschaftlich oder politisch engagiert sein. Weitere Informationen unter: http://www.studienstiftung.de/erp.html.
Die Alfred-Toepfer-Stiftung vergibt Stipendien für Studierende und Promovierende aus Mittel- und Osteuropa, die ihren Studienabschluss in Deutschland vorbereiten, sowie für deutsche Studierende und Promovierende, die einen einjährigen Studienaufenthalt in Mittel- oder Osteuropa planen. Gefördert werden vor allem Studierende europäischer Studien auf dem Gebiet der Kultur-, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, der bildenden und darstellenden Künste, der Architektur, sowie der Forst- und Agrarwissenschaft.
Die Bewerbungsfrist ist der 30. November 2011.
www.toepfer-fvs.de
Datenbank des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) für Stipendien Studium/Praktikum im Ausland: www.stipendienlotse.de
Auslandsstudien können über Auslandsbafög gefördert werden. Wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten kann es sinnvoll sein, dass es auch Studierende beantragen, die im Inland nicht gefördert werden. Die Bemessungsgrenze richtet sich wie auch bei Inlandsbafög nach dem Einkommen der Eltern. Zusätzlich zu dem Sockelbetrag und dem Auslandszuschlag, der an die Lebenshaltungskosten im Gastland angeglichen ist, können Studiengebühren bis 4.600 Euro pro akademischem Jahr erstattet werden.
Auch ein Bildungskredit kann Studierenden in der Abschlussphase für einen Auslandsaufenthalt gewährt werden. Er wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstig vergeben.
Silke Prangemeier
VWG 0535
Tel.: +49 421 218-60364
auslandsaufenthalte@uni-bremen.de
Anfragen zu PROMOS:
Montag und Donnerstag:
10.00 - 12.00
Mittwoch: 14.00 - 16.00
Allgemeine Bewerbungshilfe für Studierende um Stipendien[PDF] (41 KB)
Leitfaden zur Erstellung des Erfahrungsberichts PROMOS 2013[DOC] (48 KB)
Einordnung der Studienfächer nach DAAD-Vorgabe[PDF] (22 KB)