Der Rektor der Universität Bremen hat mit einer Eilentscheidung zur Änderung des Allgemeinen Teils der Bachelor- und der Masterprüfungsordnungen von 2010 das Prüfungsverfahren für die nach diesen Ordnungen geltenden Studiengänge deutlich vereinfacht: Geprüft wird künftig nur noch, ob die Studierenden im jeweiligen Studiengang eingeschrieben und nicht endgültig durch eine Prüfung gefallen sind. Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen in Form von Prüfungsvorleistungen oder anderweitig zu erbringende Leistungen sind nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung.
Durch diesen Beschluss wird auch die Frist für die Anmeldung zu Modulprüfungen um einen Monat verlängert: Zu Modulprüfungen des Sommersemesters können sich Studierende bis zum 30.06.2012 anmelden. Für die Anmeldung und Zulassung zu Prüfungen auf der Grundlage der "alten" Allgemeinen Teile von Prüfungsordnungen ändert sich nichts; es handelt sich hierbei in der Regel um auslaufende Studiengänge.