Zulassungsvoraussetzungen zur Einstufungsprüfung für BewerberInnen ohne Hochschulreife
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen
a) Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
b) schulische Berufsausbildung oder
c) Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis - nach abgeschlossener Berufsausbildung eine mindestens dreijährige Beruftätigkeit
- erfolgreiche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen; d.h. eine erbrachte Mindeststundenzahl (ca. 50) und eine erbrachte Leistung müssen erkennbar sein
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Februar jeden Jahres (Abschlussfrist) einzureichen.
Weitere Informationen sowie eine ausführliche Beratung können Sie selbstverständlich bei einem vereinbarten Termin erhalten.
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