Lehramt Zwischenprüfung

Wichtiger Hinweis für die Anmeldung zur Lehramt Zwischenprüfung

Der Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung (Klausur und mündl. Prüfung) muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vollständig im Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden.

Sollte der Antrag bzw. die Scheine nicht fristgerecht eingereicht werden, wird der Prüfungstermin vom ZPA abgesagt.

Anmeldefristen für die Lehramt Zwischenprüfung

schriftliche Ausarbeitungen (Lehrversuch/Hausarbeit)

im WS 1.12 im SoSe 1.6

Klausuren und mündliche Prüfungen

spätestens 14 Tage bevor die Prüfung stattfindet

  • Das Anmeldeformular „Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung“ finden sie auf dieser Homepage unter Formulare. Dem Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung müssen alle erforderlichen Nachweise (Belegbogen, LN, TN etc.) im Original und Kopie beigefügt werden Alle Hausarbeiten müssen in der Geschäftsstelle Lehramt Zwischenprüfung in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden. In zwei der Ausfertigungen legen Sie bitte den "Beurteilungsbogen für eine Hausarbeit" bei. Den Abgabetermin entnehmen Sie bitte Ihrer Zulassung, die Ihnen per Post zugeht. Die Prüfung muss in dem Semester vollständig erbracht und bewertet werden, wo die Zulassung erteilt worden ist
  • Für die Prüfungen gilt folgendes: Jeder Prüfungsteil muss von zwei Prüfern abgenommen werden. Einer der beiden Prüfer muss die große Prüfungsberchtigung besitzen. Die Prüfungsanmeldung ist jeweils vom 1. Prüfer und 2. Prüfer zu unterschreiben. Dies gilt für beide Prüfungsteile.