Aktuelle Informationen zu den Magisterstudiengängen
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auf Zulassung zu Prüfungen zum 31.05.2012 vorliegen müssen, auch wenn die Magisterarbeit erst nach diesem Termin abgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auf Zulassung zu Prüfungen zum 31.05.2012 vorliegen müssen, auch wenn die Magisterarbeit erst nach diesem Termin abgegeben wird.
Der Gemeinsame Magisterprüfungsausschuss hat folgende Fristen für die Anmeldung der Abschlussprüfungen in allen Magisterstudiengängen beschlossen:
Alle im SoSe 2010 immatrikulierten Magisterstudierende sind mit Schreiben vom 22.06.2010 informiert worden. Das Schreiben finden Sie hier[PDF] (17 KB).
Mo | 10:00 - 12:00 Uhr |
+49-421-218-61224
+49-421-218-61225
Di | 09:00 - 11:00 Uhr |
Mo | 14:00 - 16:00 Uhr |
Tel: +49-421-218-61220