Die Universität Bremen verleiht auf Grund der abgeschlossenen Promotion den Grad Doktorin/Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr.rer.pol.) durch die Fachbereiche 7, 8 und 11. Für jedes Arbeitsgebiet, das in Lehre und Forschung in diesen Fachbereichen vertreten ist, ist die Promotion zu ermöglichen. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.
Der Antrag auf Annahme als DoktorandIn sowie der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist im Zentralen Prüfungsamt, Team B, einzureichen. Der Promotionsausschuss wird in seiner Sitzung über den Antrag entscheiden.