Liebe Studierende, liebe Studieninteressierte,
wir möchten Sie über die Langzeitstudiengebühren der Universität Bremen nach dem bremischen Studienkontengesetz[PDF] (21 KB) informieren.
Studierende erhalten mit der Einschreibung nach § 34 oder § 35 des bremischen Hochschulgesetzes [PDF] (218 KB)ein einmaliges Studienguthaben von 14 Semestern. Allerdings werden die bereits studierten Hochschulsemester von dem Studienguthaben als Verbrauch abgezogen. Als Verbrauch zählen sämtliche Semester die in EU-Staaten studiert wurden.
Wurden bereits an anderen Hochschulen innerhalb der EU Studiengebühren gezahlt, so werden diese Hochschulsemester nicht als Verbrauch gerechnet.
Ab dem 15. Hochschulsemester sind grundsätzlich Langzeitstudiengebühren fällig.
Die betroffenen Studierenden erhalten per Post einen Anhörungsbogen[PDF] (28 KB), um Ausnahmen von der Gebührenpflicht oder unbillige Härten geltend zu machen.
Für Studierende, die sich zum Sommersemester 2012 neu eingeschrieben haben und gebührenpflichtig sind sowie für Studierende die zum Wintersemester 12/13 gebührenpflichtig werden, wird im April/Mai 2012 ein Anhörungsverfahren durchgeführt.
Telefonische Beratung
Martin Baumann
dienstags bis donnerstags
9:30 Uhr - 12:00 Uhr
0421 - 218 61111
Masterstudium[PDF] (11 KB)
Masterstudium (en)[PDF] (11 KB)
Studienkontenordnung[PDF] (29 KB)
Studienkontengesetz[PDF] (21 KB)
Hochschulgesetz[PDF] (218 KB)