Studienkontengesetz bis 30.09.2010

Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Bremen

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Eilverfahren am 16.08.2006 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Studienkontengesetzes in der Fassung vom 18.10.2005 geäußert, soweit danach Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb des Landes Bremen bereits nach zwei Semestern gebührenpflichtig werden. Das Gericht hat vorläufig die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen derartige Gebührenbescheide der Universität Bremen wiederhergestellt. Im Hauptsacheverfahren wurde am 17.09.2007 die Tendenz des Beschlusses vom 16.08.2007 bestätigt, so dass zurzeit noch nicht endgültig feststeht, ob die Bremischen Hochschulen in diesen Fällen Studiengebühren erheben dürfen oder nicht. Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht beantragt.

Die Universität Bremen nahm dies zum Anlass, die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide, die sich auf den Wohnsitz beziehen, wiederherzustellen. Bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Widerspruchsverfahren ausgesetzt. Die Studierenden, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt haben, sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht verpflichtet, die festgesetzte Studiengebühr zu zahlen. Die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung wurde nicht von der Zahlung der Studiengebühr abhängig gemacht.

Die Universität Bremen nahm dies auch zum Anlass, Auswärtigen zwischen dem 3. und 14. Hochschulsemester, die Gebührenforderung nach dem Studienkontengesetz in der Fassung vom 18.10.2005 bis zur abschließenden Entscheidung in dem noch beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zunächst nicht durchzusetzen. Die Universität Bremen muss sich allerdings vorbehalten, die Studiengebühr zu einem späteren Zeitpunkt nachzufordern, falls die Rechtmäßigkeit des Bremischen Studienkontengesetzes im Verlauf der gerichtlichen Klärung festgestellt werden sollte. Diese Verfahrensweise gilt ausschließlich für folgende acht Semester: Wintersemester 06/07 bis Sommersemester 2010.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 gilt das neue Studienkontengesetz[PDF] (21 KB). Die sogenannte Landeskinderregelung wurde ersatzlos gestrichen.