Anträge Bachelor und 1. juristische Prüfung

Inhaltsverzeichnis

Antragsfristen

Die folgenden Fristen sind Ausschlussfristen für alle Bachelorstudiengänge und Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen). Die Fristen gelten sowohl für Studienanfängerinnen und -anfänger als auch für Fortgeschrittene und Altabiturienten. Später eingegangene Anträge auf Zulassung werden nicht berücksichtigt.

Studienanfänger/innen können sich nur zum Wintersemester einschreiben.

Antragsfristen:

•    Für das Wintersemester 15. Juli
•    Für das Sommersemester 15. Januar

Antragstellung für Studienanfängerinnen und -anfänger

Anträge online

Studienanfängerinnen und Anfänger stellen Ihren Antrag hier online.

Mittwochs von 6:30 bis 9:00 (MEZ/MESZ) ist eine Online-Bewerbung nicht möglich.

Am Donnerstag, den 16.05. kann in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr keine Onlinebewerbung abgegeben werden.

Die Bewerbung findet ausschließlich online statt. Erst im Falle einer Zulassung bzw. Annahme des Zulassungsangebots fordern wir für die Immatrikulation folgende Unterlagen:

Wenn ein Härtefall und/oder Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, muss dieser Antrag online abgeschickt und die Unterlagen, die diesen begründen, zusammen mit dem Härtefallantrag bis zum 15.07.13 (Achtung Ausschlussfrist!) per Post an das Sekretariat für Studierende gesandt werden. Der entsprechende Antrag kann nur in der Onlinebewerbung heruntergeladen werden.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Probestudium oder mit dem Zeugnis der Einstufungsprüfung und Absolventinnen und Absolventen des Zwei-Jahres-Kurses des Zentrums für Arbeit und Polititk/ Akademie für Arbeit und Politik verwenden bitte ab Mai das Antragsformular auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Information:

Die Studienplatzvergabe an der Universität Bremen erfolgt zum Wintersemester 2013/14 für Studienanfänger erstmals im Rahmen des „Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)“ der Stiftung für Hochschulzulassung. Das Zulassungsverfahren betrifft alle Studiengänge im grundständigen Studium (Bachelor und juristisches Staatsexamen).

Für die Antragstellung als Studienanfängerin und Studienanfänger muss die Registrierung auf Hochschulstart erfolgen. Dort erhalten Sie Ihre Benutzerdaten, die Sie für Ihre Bewerbung in unserem Hochschul-Bewerbungsportal benötigen.

Nach der Abgabe Ihrer Bewerbung können Sie den Status Ihrer Bewerbungen sowie die Zulassungsangebote in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungsportal von hochschulstart.de einsehen. Sie können Zulassungsangebote annehmen oder zum Beispiel abwarten, ob Sie noch ein höher priorisiertes erhalten. Spätestens am 15.08.2013 sind die für Sie möglichen Zulassungsangebote in Ihrem Benutzerkonto verfügbar.

Wird Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreitet, haben Sie die Möglichkeit, dieses anzunehmen. Bei Annahme kann der Zulassungsbescheid ca. 7 Tage später online unter „Meine Dokumente“ in Ihrem Bewerber-Account der Universität Bremen abgerufen und heruntergeladen werden.

Sollten Sie vorher kein Zulassungsangebot annehmen, können Sie bis zum 18.08.2013 Ihre Studienwünsche priorisieren. Diese Priorisierung ist entscheidend für die Ermittlung der für Sie bestmöglichen Zulassung. Im weiteren Verfahren wird Ihnen nur noch das bestmögliche Zulassungsangebot angezeigt. Niedriger priorisierte Bewerbungen entfallen.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der Website http://www.hochschulstart.de/dosv.

Antragstellung für Fortgeschrittene

Anträge online

Fortgeschrittene stellen Ihren Antrag hier online.

Mittwochs von 6:30 bis 9:00 (MEZ/MESZ) ist eine Online-Bewerbung nicht möglich. Am Donnerstag, den 16.05. kann in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr keine Onlinebewerbung abgegeben werden.

Die Bewerbung findet ausschließlich online statt. Erst im Falle einer Zulassung fordern wir für die Immatrikulation folgende Unterlagen:

Antragstellung für Pflegewissenschaft (Duales Studienprogramm)

Der Studiengang Pflegewissenschaft (Duales Studienprogramm) wendet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einer pflegerischen Ausbildung in einer der Kooperationsschulen befinden und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Bewerbung ist nur zum Sommersemester möglich.

Doppelstudium/-immatrikulation

Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universität Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und erst ab dem zweiten Semester möglich.

Es ist nicht möglich, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu  sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenhörer möglich.

Antragstellung für Ausländer

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der BRD, an einer deutschen Auslandsschule oder in einem anderen EU-Land erworben haben, oder wenn Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dann informieren Sie sich bitte beim Sekretariat für Studierende International.