Wir freuen uns, Sie als Doktorandin bzw. Doktorand begrüßen zu können.
Die Immatrikulation als Doktorandin bzw. Doktorand kann beantragt werden, wenn die Annahmeerklärung vom zuständigen Promotionsausschuss nachgewiesen wird.
Wer die Annahmeerklärung vom Promotionsausschuss noch nicht erhalten hat, kann für die Dauer eines Jahres bzw. maximal zwei Semester immatrikuliert werden, wenn eine Bestätigung des Professors/der Professorin hinsichtlich der Betreuung des Promotionsvorhabens vorliegt.
Diese Einschreibung gilt maximal für zwei Semester. Für eine weitere Immatrikulation muss die endgültige Annahmeerklärung vom zuständigen Promotionsausschuss spätestens zum übernächsten Semesterbeginn (01.10. / 01.04.) nachgewiesen werden.










