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Wie kann ich mich bewerben?
Die Onlinebewerbung für alle Masterstudiengänge finden Sie hier.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Die jeweiligen Bewerbungsfristen können Sie der Studiengangsübersicht entnehmen.
Wo und wann bekomme ich Bewerbungsunterlagen?
Sie können sich nur noch online bewerben. Die Onlinebewerbung wird ihnen ab April zur Verfügung stehen. Bei Studiengängen mit einer frühen Bewerbungsfrist ist teilweise bereits eine Bewerbung möglich.
Was ist ein Härtefallantrag?
Für viele zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge gibt es für das Zulassungsverfahren die Möglichkeit, einen Antrag[PDF] (50 KB) auf Zulassung nach einer Härtefallquote zu stellen. Voraussetzung für einen Antrag nach Härtefallquote ist, dass es eine entsprechende Regelung in der jeweiligen Aufnahmeordnung gibt und das der Studiengang in der Studiengangsübersicht mit einem "Z" gekennzeichnet ist. Bitte drucken Sie den Härtefallantrag aus, und senden ihn zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das SfSi
Wann bin ich ein fortgeschrittener Masterbewerber?
Fortgeschrittene Masterbewerber haben bereits anrechenbare Leistungen in einem Masterstudiengang erbracht. Sie werden dann entsprechend in ein höheres Fachsemester eingeschrieben. Fortgeschrittene bewerben sich in Papierform mit allen erfoderlichen Unterlagen laut AO mit diesem Antrag.
Kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge bewerben?
Eine Mehrfachbewerbung ist nicht möglich.
Gehen mehrere Anträge ein, wird nur der zuletzt eingegangene Antrag berücksichtigt.
Welche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt?
Alle die in der Tabelle „Studiengangsübersicht“ mit einem „Z“ gekennzeichneten Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Bekomme ich in zulassungsfreien Studiengängen auf jeden Fall einen Studienplatz?
Sie bekommen einen Studienplatz, wenn Sie alle in der Aufnahmeordnung geforderten Kriterien erfüllen.
Was bedeutet die „Darstellung des bisherigen Studienverlaufs“ („Transcript of Records“)?
Bitte laden Sie zu ihrer Bewerbung eine offizielle Fächer- und Notenübersicht ihrer bisher erbrachten Studienleistungen hoch. Ein tabellarischer Lebenslauf ist nicht ausreichend.
Was sind CP (ECTS)?
ECTS bedeutet “European Credit Transfer System”. CP bedeutet “Credit Points”.
Das European Credit Transfer System soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Dies ist möglich durch den Erwerb von Leistungspunkten, das sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden.
Falls an ihrer Hochschule keine ECTS vergeben werden, laden Sie bitte eine Fächer- und Notenübersicht ihres bisherigen Studiums hoch. Ihre bisher erbrachten Leistungen werden entsprechend vom Prüfungsausschuss bewertet.
Welche Beglaubigungen werden akzeptiert?
Wer darf amtlich beglaubigen?
außerhalb von Deutschland:
Diplomatische Vertretungen der BRD
Schulen und Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
in Deutschland:
Meldestellen, Ortsämter, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte, Notare
Schulen und staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Wer nicht?
außerhalb von Deutschland:
Institutionen deren Beglaubigungen wir nicht lesen oder überprüfen können
Übersetzer
in Deutschland:
Übersetzer, Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Dolmetscher, Krankenkassen, ASTA, Banken und Sparkassen u.a.
Übersetzung der Beglaubigung
Fremdsprachige Beglaubigungen müssen in die offizielle Übersetzung aufgenommen werden. Diese Übersetzung muss von einem in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer oder der Deutschen Botschaft vorgenommen werden.
(Ausnahme: Englisch)
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der Masterstudiengänge finden Sie in der Tabelle „Studiengangsübersicht“. Bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss müssen Sie im Uploadbereich alle Dokumente hochladen, die entsprechend den Pflichtfeldern erforderlich sind. Sprachzertifikate sowie der benotete Nachweis des erfolgreich bestandenen Bachelors können bis spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs nachgereicht werden.
Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
Die Universität Bremen akzeptiert keine unvollständigen Bewerbungen. Ausnahme siehe unter: "Kann ich Unterlagen nachreichen?"
Füllen Sie alle Seiten des Online-Formulars aus. Sobald Ihre Bewerbung vollständig ist, können Sie sie übermitteln und ein PDF für den Druck herunterladen. Dieses schicken Sie zusammen mit Ihren Unterlagen an die Adresse auf dem PDF, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid mit Bedingung der Universität Bremen erhalten haben. Senden Sie bitte keine Unterlagen ohne Aufforderung an die Universität Bremen!
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung meiner Bewerbung?
Nach der Übermittlung der Onlinebewerbung erscheint der Text: Bewerbung abgesendet. Ihre Onlinebewerbung wurde erfolgreich übermittelt. Diese Meldung ist ihre Eingangsbestätigung.
Wann erhalte ich einen Bescheid?
Bitte haben sie Verständnis, dass wir die Bescheide des Zulassungsverfahrens erst nach Prüfung durch die Auswahlkommissionen und Prüfungsausschüsse versenden können. Dieser Vorgang kann bis zu 8 Wochen dauern. Jede Bewerbung wird mit einem Bescheid beantwortet.
Welche Gebühren fallen im Studium an?
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier:http://www.sfs.uni-bremen.de/semesterbeitrag.htm
Informationen zu Studiengebühren finden Sie hier: http://www.studiengebuehren.uni-bremen.de/
Die Universität Bremen bietet auch kostenpflichtige Masterstudiengänge an. Diese sind mit einem Dollarzeichen ($) in der Tabelle „Studiengangsübersicht“ kenntlich gemacht. Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages der Studiengänge.
Wie weise ich Sprachnachweise nach?
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:
Der Nachweis des geforderten Sprachniveaus kann geführt werden durch:
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen über Unterrichtsdauer:
Beim Abitur mit 12 Schuljahren (G8)
Sprachniveau:
A1 Mindestens 1 Jahr
A2 Mindestens 3 Jahre
B1 Mindestens 6 Jahre
Dauer des Unterrichts: fortgeführt bis Klasse 11
Beim Abitur mit 13 Schuljahren (G9)
Sprachniveau:
A 1 Mindestens 1 Jahr
A 2 Mindestens 3 Jahre
B 1 Mindestens 7 Jahre
Dauer des Unterrichts:fortgeführt bis Klasse 12
Der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen der Niveaustufen B 2 und höher gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ist, sofern das Abiturzeugnis die Niveaustufe nicht ausweist, über die Unterrichtsdauer nicht möglich. Gültigkeit der Sprachnachweise: wie auf dem jeweiligen Zeugnis/ Zertifikat angegeben.
Das Fremdsprachenzentrum (FZHB) der Universität Bremen bietet diverse Sprachzertifikate an:
Prüfungstermine im FZHB
Vergleichstabelle internationale Zertifikate
Für die Aufnahme in internationale Masterstudiengänge -Sprachkenntnisse zum Erreichen des C1 Sprachniveau- siehe Rektoratsbeschluss[PDF] (17 KB)
Falls Sie einen TOEFL- Test ablegen, geben Sie bitte den Code 5740 für die Universität Bremen an.
Sprachvoraussetzungen für die deutsche Sprache finden Sie hier: click[PDF] (33 KB)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Falls Ihre Frage hier unbeantwortet blieb, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Oder besuchen sie uns in der Sprechzeit.
Härtefallantrag[PDF] (50 KB)
Antrag nur für fortgeschrittene Masterbewerber/-bewerberinnen[PDF] (97 KB)
Finanzierung & Stipendien
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Tel:0421-218 61002