In Ausnahmefällen können Sie ohne Hochschulreife aber mit einer beruflichen Vorbildung zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden. Hierfür müssen Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. über die Erwachsenenschule, neuerdings zählen hierzu auch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Meisterprüfung, über andere Möglichkeiten informiert die Schullaufbahnberatung) oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (außer Einstufungsprüfung) innerhalb von zwei Jahren erwerben. Daher, während Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachholen, können Sie bereits an der Universität Bremen studieren.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Probestudiums erhalten Sie im
Sekretariat für Studierende
Heike Gromus
E-Mail: gromus@uni-bremen.de
Sprechzeit: Montag und Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Telefonisch: 0421 218-61 102 (Montag - Mittwoch)
Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel ist beim Sekretariat für Studierende zu beantragen. Das erforderliche Antragsformular und das „Uni-Info“ erhalten Sie dort ab Anfang Mai.
Bewerbungsschluss ist der 15.7. eines Jahres. Eine Bewerbung ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Im Antrag ist unbedingt das gewünschte Fach bzw. die gewünschte Fächerkombination anzugeben. Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie in der Datenbank Studium. Nachzuweisen sind die oben erläuterten Voraussetzungen, Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen. Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische/berufliche Ausbildung und die Berufstätigkeit sowie die entsprechenden Nachweise in beglaubigter Kopie.
Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen die Einschreibung für das erste Fachsemester des gewählten Studienganges. Diese Immatrikulation ist auf die Dauer eines Semesters beschränkt. Sind die gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, ist eine Zulassung leider nicht gewährleistet.
Bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel erfolgt jeweils für ein Semester, die gesamte Dauer des Studiums mit kleiner Matrikel darf vier Semester nicht übersteigen. Sie müssen in der Lage sein, den Lehrveranstaltungen mit Verständnis zu folgen. Das ist – als Voraussetzung für die erneute Zulassung – nach Ablauf eines jeden Semesters durch eine entsprechende Eignungsbescheinigung der Hochschullehrerin/des Hochschullehrers nachzuweisen.
Die während des Studiums mit kleiner Matrikel erbrachten Studienleistungen werden auf das reguläre Studium angerechnet. Sie können eingeschrieben werden, sofern die sonstigen für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis dieser studiengangsspezifischen Voraussetzungen ist für die reguläre Einschreibung nach dem Probestudium unerlässlich.