Probestudium

Allgemeine Hinweise

Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung können unter gewissen Voraussetzungen zum so genannten Probestudium zugelassen werden. Die mit dem Probestudium erworbene Hochschulzugangsberechtigung gilt nur für das gewählte Fach/ die gewählten Fächer und nur an der Universität Bremen. Es handelt sich also um eine fach- und ortsgebundene Hochschulreife.

Voraussetzungen für das Probestudium

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • und eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit bzw. entsprechende Ersatzzeiten (z. B. Wehr-, Zivildienst, Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens drei Personen oder mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Arbeitslosigkeit max. ein Jahr)

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Probestudiums erhalten Sie im
Sekretariat für Studierende
Heike Gromus
E-Mail: gromus@uni-bremen.de
Sprechzeit: Montag und Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Telefonisch: 0421 218-61 102 (Montag - Mittwoch)

Antrag auf Zulassung zum Probestudium

Antrag

Die Zulassung zum Probestudium ist beim Sekretariat für Studierende zu beantragen: Antragsformular als pdf-Download[PDF] (539 KB)

Bewerbungsschluss für alle Studienfächer ist der 15.7. eines Jahres. Eine Bewerbung ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Im Antrag ist unbedingt das gewünschte Fach bzw. die gewünschte Fächerkombination anzugeben. Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie in der Datenbank Studium.

Nachzuweisen sind die oben erläuterten Voraussetzungen. Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen.

Vor Beginn des Probestudiums, besser noch vor der Immatrikulation soll die Bewerberin/ der Bewerber in jedem gewählten Fach ein Gespräch mit der zuständigen Studienfachberatung führen. Wird das Berufsfeld Lehramt angestrebt, ist zusätzlich ein Gespräch im Zentrum für Lehrerbildung zu führen.
In dieser Beratung sollen den Bewerberinnen und Bewerbern die Anforderungen, Voraussetzungen und Bedingungen des Studiums erläutert werden. Für den Fall, dass ihnen für das Studium notwendige Vorkenntnisse fehlen, soll geklärt werden ob und wie diese erworben werden können. Ebenso sollen die möglichen Berufsfelder- und aussichten und eventuelle Alternativen zu den gewählten Fächern diskutiert werden.

Zulassung zum Probestudium

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen die Einschreibung für das erste Fachsemester des gewählten Studienganges. Diese Immatrikulation ist auf die Dauer von zwei Semestern beschränkt.
Sind die gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, ist eine Zulassung leider nicht gewährleistet.

Bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Was bedeutet "Probestudium"?

Das Probestudium erstreckt sich über ein Jahr, während dessen die Studierenden "zur Probe" an den regulären Lehrveranstaltungen des gewählten Studienganges teilnehmen.

Während dieser Zeit sind folgende Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Erfolgreiches Studium im Umfang von mindestens 30 CP (Credit Points)
  • Erfolgreicher Abschluss von mindestens 3 Modulen des gewählten Faches und
  • die gemäß Immatrikulationsordnung für den gewünschten Studiengang erforderlichen Studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse, Tests o.a.), soweit diese nicht schon vor Beginn des Probestudiums nachgewiesen wurden.

Wird ein 2-Fächer-Bachelor gewählt, muss aus jedem der beiden Fächer und aus dem Bereich General Studies mindestens ein Modul erfolgreich abgeschlossen werden.

Für ein Studium mit dem Berufsziel Lehramt müssen 4 Module erfolgreich abgelegt werden: je eines aus den gewählten Fächern, eines aus dem Professionalisierungsbereich und das schulische „Orientierungspraktikum“.

Die Studienkommissionen können Bestimmungen darüber treffen, in welchen Modulen die Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden müssen.

Zum Ende des Probestudiums müssen die Studierenden ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einer durch das Dekanat bestimmten Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des gewählten Faches führen. Bei einem 2-Fächer-Bachelor ist die Beratung in beiden Fächern durchzuführen. In diesen Gesprächen sollen die Erfahrungen der Studierenden während des Probestudiums erörtert werden. Ist das Studium erfolgreich verlaufen, haben sich möglicherweise Defizite in der Vorbildung gezeigt und gibt es Möglichkeiten zu deren Behebung? Gibt es Tipps und nützliche Hinweise für die zukünftige Studiengestaltung? Die Studiengänge sollen eine Aussage darüber treffen, ob die Fortsetzung des Studiums empfohlen werden kann. Über die Teilnahme an dieser Studienfachberatung ist von den entsprechenden Lehrenden eine formlose Bescheinigung auszustellen.

Immatrikulation nach dem Probestudium

Sind die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen und das Beratungsgespräch bzw. beim 2-Fächer-Bachelor die Beratungsgespräche nachgewiesen, ist das Probestudium erfolgreich abgeschlossen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt der jeweilige Prüfungsausschuss aus. Diese Bescheinigung ist dem Sekretariat für Studierende für die reguläre Einschreibung vorzulegen.

Die Studierenden können in das zweite Studienjahr des gewählten Faches/ der gewählten Fächer eingeschrieben werden, sofern die sonstigen für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Fächer fordern für die Einschreibung bestimmte Voraussetzungen. Der Nachweis dieser studiengangsspezifischen Voraussetzungen ist für die reguläre Einschreibung nach dem Probestudium unerlässlich. Fehlende Voraussetzungen können während des Probestudiums erworben werden.

Die endgültige Einschreibung muss innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist (bis zum 15.8.) erfolgen. Die während des Probestudiums erbrachten Credit Points (CPs) werden auf das reguläre Studium angerechnet.