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Die Frauenbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) und des Frauenförderplans der Universität Bremen. Sie ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen innerhalb der Universität Bremen und in der Staats- und Universitätsbibliothek beteiligt, die das nicht-wissenschaftliche Personal und dort vor allem Frauen, betreffen.

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